Travail.Suisse Verlängerung der Ladenöffnungszeiten durch die Hintertüre

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logo-travail-suisseBern (ots) – Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung über die Einführung des neuen Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) eröffnet. Mit diesem neuen Gesetz sollen die kantonalen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten übersteuert werden. Das würde in zahlreichen Kantonen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten erwirken. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, lehnt diese Verlängerung der Ladenöffnungszeiten durch die Hintertüre ab.

Das neue Ladenöffnungszeitengesetz sieht vor, dass Geschäfte werktags mindestens bis 20 Uhr und samstags mindestens bis 19 Uhr geöffnet werden dürfen. Das heisst: Kantone mit restriktiveren Regelungen müssten ihre Ladenöffnungen anpassen. Doch längere Ladenöffnungszeiten verschlechtern die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden im Detailhandel: „Das neue Gesetz würde 16 Kantone und damit die Mehrheit der rund 318’000 Arbeitnehmenden im Detailhandel betreffen“, präzisiert Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.

Harmonisierung als Mittel zum Zweck

Als Grund für das neue Gesetz wird der Wunsch nach harmonisierten Ladenöffnungszeiten angeführt. Konsequenterweise müsste aber die neue Regelung nicht nur als Mindest- sondern auch als Maximalstandard gelten. Doch davon ist keine Rede. Es handelt sich also beim vorgeschlagenen Gesetz bei weitem nicht nur um eine Harmonisierung, sondern um eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. „Wir wehren uns gegen eine solche Verlängerung der Ladenöffnungszeiten durch die Hintertüre“, sagt Fischer. Im Bereich der Ladenöffnungszeiten gibt es eine eigentliche Zwängerei der Liberalisierer. Auf kantonaler Ebene fanden in den letzten Jahren viele Abstimmungen zu diesem Thema statt. Dabei hat sich die Stimmbevölkerung mehrheitlich gegen verlängerte Öffnungszeiten ausgesprochen. Allein seit 2009 ist in 6 der 16 betroffenen Kantone eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im Sinne der Motion Lombardi von der Stimmbevölkerung abgelehnt worden – dazu kommt noch die vehemente Ablehnung von Vorlagen zur Totalliberalisierung in mehreren Kantonen.

Travail.Suisse lehnt das neue Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) klar ab. Eine Liberalisierung der Ladenöffungszeiten unter dem Deckmantel der „Harmonisierung“ und vor allem auf dem Buckel der Arbeitnehmenden ist keine Option.

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Über Leonard Wüst

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