Schweizerischer Baumeisterverband erfreut über Nicht-Eintreten des Nationalrats beim Kartellgesetz

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Zürich (ots) – Der Schweizerische Baumeisterverband ist erfreut über den Nicht-Eintretens-Entscheid des Nationalrats zur Revision des Kartellgesetzes. Diese Revision ist weder nötig, noch ökonomisch gerechtfertigt. Nachdem das Kartellrecht bereits 1995 und 2003 revidiert worden ist, besteht kein Anlass, mit einer neuerlichen Revision wieder neue Unsicherheit zu schaffen. Es ist zu hoffen, dass sich der Ständerat in der kommenden Session dem Nationalrat anschliessen wird.

Heute sind Abreden und Kooperationen zwischen Firmen dann nicht zulässig, wenn sie den Wettbewerb schädigen. Der Nachweis, ob dies der Fall ist, hat die Wettbewerbskommission zu führen. Die vom Nationalrat abgelehnte Revision wollte Abreden und Kooperationen zwischen Firmen nun überhaupt verbieten, es sei denn, die Unternehmen können der Weko beweisen, dass ihre Kooperation den Wettbewerb nicht schädigt. Diesen Wechsel von einer Missbrauchsgesetzgebung zu einer Verbotsgesetzgebung ist im Wettbewerbsrecht völlig unangebracht.

Die Umkehrung der Beweislast ist vor allem für zahlreiche kleinere und mittlere Firmen finanziell und administrativ kaum zu verkraften. Sie müssten auf spezialisierte Anwälte und Ökonomen zurückgreifen, um bei jeder Kooperation formell zu beweisen, dass diese nicht wettbewerbsschädigend ist.

Der Schweizerische Baumeisterverband setzt sich für einen fairen Wettbewerb mit klaren Regeln ein. Richtiges Instrument dazu ist das bestehende Kartellgesetz. Damit können Beeinträchtigungen des Wettbewerbs schon heute wirksam bekämpft und Missbräuche gebührend sanktioniert werden. Ein neues Verbotsgesetz braucht es nicht.

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Über Leonard Wüst

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