Staatskanzlei Luzern Stipendienrevision Regierung legt Wert auf ausgewogene Information und freie Meinungsbildung

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logo-staatskanzlei-luzernLuzern (ots) – Dem Luzerner Regierungsrat sind im Hinblick auf die Abstimmung vom 18. Mai 2014 eine ausgewogene Information der Bevölkerung und eine freie Meinungsbildung sehr wichtig. Deshalb nimmt das Bildungs- und Kulturdepartement Stellung zum Konkurs der EduPreneurs AG in Luzern.

Am 18. Mai gelangt die Totalrevision des Stipendiengesetzes zur Abstimmung. Ein Teilelement des neuen Gesetzes ist die Unterstützung von Studierenden beim Zugang zu privat finanzierten Stipendien oder Darlehen. Dafür sieht die Gesetzesvorlage die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit privaten Dienstleistern vor. Im Vordergrund steht vorerst der gemeinnützige Verein studienaktie.org. Im Hinblick auf diese vorgesehene Zusammenarbeit gründete der Verein vor gut einem Jahr die EduPreneurs AG und gliederte die Geschäftsstelle aus. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde über diese Aktiengesellschaft Ende März der Konkurs eröffnet.

In diesem Zusammenhang ist folgendes festzuhalten:

Am 18. Mai stimmt die Luzerner Bevölkerung über eine umfassende Neuregelung des Stipendienwesens ab, nicht über die Bindung des Kantons Luzern an eine bestimmte private Firma. Zentrale Bestandteile der Vorlage sind

- einfachere, transparente und gerechtere Anspruchsberechnungen, 
- die Konzentration der Mittel auf die effektiv stipendienbedürftigen
  Personen, 
- die Gleichstellung der Bildungswege, namentlich der 
  Berufsbildungswege, 
- höhere bzw. lebenshaltungskostennahe Ansätze bei der 
  Budgetberechnung, 
- Unterstützung der Studierenden beim Zugang zu privat finanzierten 
  Stipendien und Darlehen.

Als Partner für die private Finanzierung von Darlehen kommen grundsätzlich alle geeigneten Anbieter in Frage. In diesem Zusammenhang nimmt deshalb die konkursite EduPreneurs AG keine wichtige Stellung ein. Die Luzerner Behörden gehen davon aus, dass der Verein studienaktie.org in der Lage ist, den Kanton Luzern weiterhin als Partner zu unterstützen. Erst nach erfolgreicher Abstimmung werden der genaue Zeitpunkt, die Form und der Umfang der Zusammenarbeit festgelegt. Das «Luzerner Modell» ist durch diese Situation nicht in Frage gestellt.

Die vorgesehenen Gesetzesanpassungen ermöglichen auch den Beitritt zum interkantonalen Stipendienkonkordat. Der Regierungsrat legt Wert auf die Darstellung dieses Kontextes, damit eine ausgewogene Information der Bevölkerung und eine freie Meinungsbildung gewährleistet sind.

Die Abstimmungsbotschaft ist unter www.lu.ch/verwaltung/JSD/wahlen_abstimmungen/abstimmungen_2014/abstimmungen_2014_05_18 abrufbar und wird ab Mitte April an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger versandt.