Luzern (ots) – Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde der Krankenversicherer gegen den Tarif für stationäre Behandlungen am Luzerner Kantonsspital entschieden: Im Urteil wurde weder der vom Luzerner Regierungsrat festgesetzte Tarif bestätigt, noch ist das Gericht dem Antrag der Krankenversicherer gefolgt. Der Regierungsrat muss nun erneut über die Baserate befinden. Bei seinem neuerlichen Entscheid kann er sich auf eine deutlich bessere Datengrundlage stützen.
Weil sich das Luzerner Kantonsspital LUKS und die Krankenkassen- Verhandlungsgesellschaft Tarifsuisse AG nicht auf einen Tarif für die stationäre Spitalbehandlung (Baserate) einigen konnten, setzte der Luzerner Regierungsrat am 26. Februar 2013 die Baserate bei 10’325 Franken fest. Gegen diesen Entscheid haben 46 Krankenversicherer Beschwerde erhoben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 7. April 2014 weder den vom Regierungsrat festgesetzten Tarif bestätigt, noch ist es dem Antrag der Krankenversicherer auf eine Basispreis von 8’951 Franken gefolgt. Das Gericht weist die Sache an den Regierungsrat zurück, damit dieser unter Würdigung der Erwägungen des Gerichts noch einmal über die Festsetzung des Basispreises befindet.
Das Bundesverwaltungsgericht erachtete insbesondere den vom Regierungsrat vorgenommenen Wirtschaftlichkeitsvergleich, der neben dem LUKS noch die Kantonsspitäler Aargau und St. Gallen umfasste, als zu wenig repräsentativ. Da der Luzerner Regierungsrat als erste Kantonsregierung über die Festsetzung eines Spitaltarifs nach der neuen Spitalfinanzierung entscheiden musste, verfügte er nicht über die Kostendaten weiterer Vergleichsspitäler. Aufgrund der seither in zahlreichen Kantonen gefällten Genehmigungsentscheide ist die Datengrundlage zum jetzigen Zeitpunkt deutlich besser, um den vom Bundesverwaltungsgericht gestellten Anforderungen zu entsprechen.
Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern begrüsst, dass das Bundesverwaltungsgericht rasch entschieden und dabei im Sinne eines Grundsatzurteils zahlreiche offene Fragen zur neuen Spitalfinanzierung geklärt hat – in zentralen Punkten zugunsten des Regierungsrates. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schafft Rechtssicherheit und wird damit auch helfen, hängige Verhandlungen oder Festsetzungsverfahren in anderen Kantonen zu deblockieren.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft
Anhang
Das Urteil ist am 24.04.2014 ab 12 Uhr in der Entscheiddatenbank des Bundesverwaltungsgerichts unter www.bvger.ch abrufbar.