HEV Schweiz: Das Geld gehört den Versicherten

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logo-hev-schweizZürich (ots) – Am 25. Juni 2014 hat der Bundesrat Richtungsentscheide für eine Reform der Ergän-zungsleistungen publiziert. Unter anderem sollen Kapitalbezüge aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen werden. Dies ist ein Angriff auf die Wahlfreiheit der Versicherten und widerspricht dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung.

Für die ganz grosse Mehrheit der Versicherten ist der Kapitalbezug bei Pensionierung ein wichtiger und legitimer Teil ihrer Wahlfreiheit im System der beruflichen Vorsorge. Der Kapitalbezug leistet einen wichtigen Beitrag zur Wohneigentumsförderung.

Missbräuche beim Bezug von Ergänzungsleistungen sollen bekämpft werden. Das Wahlrecht zum Kapitalbezug aus diesem Grund für alle einzuschränken und Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge auszuschliessen ist jedoch falsch. Diesen Grundsatzentscheid ohne konkrete Datengrundlagen über das Ausmass des vermuteten Missbrauchs bei den Ergänzungsleistungen zu treffen ist äusserst fragwürdig.

Der HEV Schweiz ist zudem überzeugt, dass Zweckentfremdung des Vorsorgekapitals über eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung der Ergänzungsleistungen wesentlich besser und zielgerichteter angegangen werden können.

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Über Leonard Wüst

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