Vaduz (ots/ikr) – Liechtenstein blockiert Vermögenswerte in der Grössenordnung von rund 27 Millionen Schweizer Franken, die ehemaligen ukrainischen Politikern zugeordnet werden. Die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat in diesem Zusammenhang ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei eröffnet.
Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat
Kurz nach der Ernennung einer neuen ukrainischen Regierung im Februar 2014 wurden in der Ukraine Strafuntersuchungen gegen den ehemaligen Präsidenten, Mitglieder der früheren Regierung und Familienangehörige dieser Personen wegen Korruption eröffnet. Liechtenstein hat in der Folge am 28. Februar 2014 eine Vermögenssperre und eine Meldepflicht in Bezug auf mögliche Gelder dieser Personen erlassen. Mit dieser Massnahme soll sichergestellt werden, dass Gelder von diesen Personen aufgespürt werden können. Daraufhin kam es zu entsprechenden Meldungen an die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU), die von dieser ausgewertet wurden. In einem Fallkomplex besteht der Anfangsverdacht auf das Vorliegen einer Straftat, daher hat die Stabsstelle FIU die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft hat beim Untersuchungsrichter Vorerhebungen wegen Verdachtes des Verbrechens der Geldwäscherei nach § 165 Abs. 1, 2 und 3 StGB gegen vier Verdächtige beantragt.
Enge Kooperation
Liechtenstein arbeitet in diesem Zusammenhang eng und aktiv mit anderen betroffenen Staaten zusammen. Ende April nahm Liechtenstein deshalb unter anderem am Ukraine Asset Recovery Forum in London teil, das von den USA und dem Vereinigten Königreich organisiert wurde. Dieses Meeting bezweckte die Koordination der Handlungen der betroffenen Staaten und die Unterstützung der ukrainischen Regierung beim Aufspüren und bei der Rückerstattung von Geldern, die illegal erlangt worden sind.
Um umfangreichen laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, können derzeit keine weiteren Auskünfte zum Stand dieser Verfahren erteilt werden.