Fürstentum Liechtenstein ikr: Vernehmlassungsvorlage zum FATCA-Gesetz

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liechtensteinVaduz (ots/ikr) – Liechtenstein hat am 16. Mai 2014 ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 sowie ein Memorandum of Understanding (MoU) mit den USA unterzeichnet. Nach dem Abkommen sind liechtensteinische Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über Konten von US-Personen an die Steuerverwaltung zu melden. Diese Informationen werden von der Steuerverwaltung anschliessend an die US-Steuerhörde (IRS) weitergeleitet.

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. Juli 2014 eine Vernehmlassungsvorlage zum FATCA-Gesetz verabschiedet. Mit dieser Vorlage erfolgt die Umsetzung des FATCA-Abkommens in Liechtenstein. Das FATCA-Gesetz regelt insbesondere die Pflichten liechtensteinischer Finanzinstitute, die Weiterleitung der Informationen durch die Steuerverwaltung, die Verfahren sowie die Strafen gegen Widerhandlungen.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 1. August 2014. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder auf deren Homepage (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) bezogen werden.

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