Staatskanzlei Luzern Kantonale Reklameverordnung wird nicht angepasst

Spread the love

logo-staatskanzlei-luzernLuzern (ots) – Der Regierungsrat verzichtet darauf, die Reklameverordnung zugunsten von örtlichen Veranstaltungen anzupassen. Die Vernehmlassung ergab, dass die Mehrheit der Gemeinden eine Anpassung ablehnt.

In der Reklameverordnung des Kantons Luzern ist festgelegt, dass Reklamen für örtliche Veranstaltungen sowie für Wahlen und Abstimmungen während sechs Wochen vor und fünf Tagen nach der Veranstaltung bzw. dem Wahl- oder Abstimmungstag innerorts ohne Reklame- oder Baubewilligung aufgestellt werden können. Reklamen für Veranstaltungen dürfen dabei höchstens 1.2 Quadratmeter gross sein, Wahl- und Abstimmungsplakate hingegen 3.5 Quadratmeter.

Gleichbehandlung von Parteien und Vereinen gefordert

Am 11. September 2012 erklärte der Kantonsrat ein Postulat von Adrian Bühler (CVP) erheblich, das die Gleichbehandlung von lokalen Vereinen und Parteien hinsichtlich der bewilligungsfreien Grösse der Reklamen fordert. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement erarbeitete aufgrund des Postulats einen Entwurf für eine Änderung der Reklameverordnung und gab diesen von Ende März bis Ende Mai 2014 bei den Gemeinden und Parteien in die Vernehmlassung.

Gemeinden lehnen Anpassung mehrheitlich ab

Von den 45 Gemeinden, die an der Vernehmlassung teilnahmen, lehnen 29 Gemeinden die Anpassung ab. Auch der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und die Vereinigung Luzernischer Gemeindeingenieure (VLGI) sprachen sich gegen die Revision aus. Von den Parteien stimmten CVP, GLP, FDP und SVP für eine Anpassung, SP/Juso und Grüne sprachen sich dagegen aus.

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sieht in der Anpassung einen Widerspruch zum Vorgehen der Gemeinden gegen die wilde Plakatierung. Grössere Veranstaltungsplakate würden zudem zu einer Verunstaltung der Umgebung führen, da die Veranstaltungen häufiger und über das ganze Jahr verteilt stattfinden. Die Gemeinden befürchten zudem einen grösseren Aufwand für Anfragen und die Kontrolle der bewilligungsfreien Plakate.

Aufgrund der deutlichen Resultate der Vernehmlassung hat der Regierungsrat beschlossen, auf eine Anpassung der Reklameverordnung zu verzichten.

Dieser Beitrag wurde am von unter informationen der staatskanzleien/polizei usw. der innerschweizer kantone veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

Herzlich willkommen auf dem unabhängigen Nachrichtenportal für die Innerschweiz Bienvenue sur le portail de nouvelles indépendante pour la Suisse centrale Benvenuti nel portale di notizie indipendente per la Svizzera centrale Cordial bainvegni sin il portal da novitads independent per la Svizra interna Bine ați venit la portalul de știri independent de Central Elveția Welcome to the independent news portal for Central Switzerland Bonvenon al la sendependaj novaĵoj portalo por Centra Svislando 欢迎来到独立新闻门户瑞士中部