Fürstentum Liechtenstein : Regierung verabschiedet Verordnung über die Erstattung von Mediationskosten

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liechtensteinVaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat die Verordnung über die Erstattung der Kosten einer gerichtlich verfügten Mediation durch das Land verabschiedet. Nachdem die Reform des Kindschaftsrechts am 6. Juni 2014 in zweiter und abschliessender Lesung im Landtag behandelt wurde, soll in Ergänzung dieser Reform die gegenständliche Verordnung zeitgleich mit der Reform im Kindschaftsrecht am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Die Kosten einer gerichtlichen verfügten Mediation sind bis zu einer von der Regierung mit Verordnung bestimmten Höhe vom Land Liechtenstein zu erstatten. Diese Verordnung enthält nun die entsprechenden Höchstbeträge der Kostenerstattung. Dabei werden vom Land höchstens 10 Mediationsstunden erstattet; die vom Land pro Mediationsstunde (= 60 Minuten) zu erstattenden Kosten betragen höchstens CHF 150,–. Das Gericht verfügt die Erstattung der Kosten an den Mediator auf dessen Antrag gegen entsprechenden Nachweis der erbrachten Leistung.

„Durch diese Verordnung wird die Reform im Kindschaftsrecht ergänzt und Klarheit betreffend die Kostentragung einer gerichtlich verfügten Mediation durch das Land Liechtenstein geschaffen. Die in der Verordnung festgehaltenen Obergrenzen stützen sich zum einen auf die Einschätzung der Anzahl der notwendigen Mediationssitzungen sowie die durchschnittlichen und marktkonformen Kosten einer Mediationsstunde. Diese Einschätzung wird durch liechtensteinische sowie österreichische Erfahrungswerte unterstützt.“ betont Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer anlässlich der Verabschiedung der Verordnung.

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Über Leonard Wüst

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