30.09.2014 | 14:46 Einführung eines kantonalen Mindestlohnes im Kanton Neuenburg wird aufgeschoben

Spread the love

logo-gastrosuisseZürich (ots) – Erster Etappensieg für GastroSuisse: Nachdem das Kantonsparlament in Neuenburg einen Mindestlohn gesetzlich verankert und verabschiedet hat, reichte GastroSuisse dagegen Beschwerde ein. Nun hat das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung erteilt, wodurch das neue kantonale Gesetz vorerst nicht in Kraft tritt.
Die Sache ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Bundesgericht prüft nun im Beschwerdeverfahren, ob das Gesetz und damit der für alle Arbeitgeber und -nehmer im Kanton geltende Mindestlohn von Fr. 20.- pro Stunde gegen Bundesrecht verstösst. Besonders betroffen von der neuen Regelung sind diejenigen Branchen, welche einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstehen. Die Sozialpartner haben darin bereits Mindestlöhne ausgehandelt. Das ist insbesondere der Fall für die im Gastgewerbe tätigen Betriebe, für welche der GAV ausnahmslos gesamtschweizerische Geltung hat. Das Urteil wird frühestens im Frühling 2015 erwartet.k

Dieser Beitrag wurde am von unter schweizweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

Herzlich willkommen auf dem unabhängigen Nachrichtenportal für die Innerschweiz Bienvenue sur le portail de nouvelles indépendante pour la Suisse centrale Benvenuti nel portale di notizie indipendente per la Svizzera centrale Cordial bainvegni sin il portal da novitads independent per la Svizra interna Bine ați venit la portalul de știri independent de Central Elveția Welcome to the independent news portal for Central Switzerland Bonvenon al la sendependaj novaĵoj portalo por Centra Svislando 欢迎来到独立新闻门户瑞士中部