Vaduz (ots/ikr) – Am 3. November 2014 führt der Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein in Vaduz ein Arbeitstreffen durch, an dem das Bundesverfassungsgericht, der österreichische Verfassungsgerichtshof, das schweizerische Bundesgericht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) teilnehmen.Dieses Treffen findet im Zweijahresturnus statt und dient dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den deutschsprachigen Verfassungsgerichten, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Gerichtshof der Europäischen Union.
Im Mittelpunkt dieses Arbeitstreffens stehen Fragen des Verhältnisses der nationalen und der europäischen Grundrechtskataloge (Europäische Menschenrechtskonvention EMRK) und Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC), der Teilhabe an Verwaltungsinformationen und des Datenschutzes, der Vorratsdatenspeicherung und des Amtsgeheimnisses sowie des Grundrechtsschutzes im Zusammenhang mit der Bankenrettung und der Budgetkonsolidierung.
Im Vorfeld des Arbeitstreffens wurden die Präsidenten der Verfassungsgerichte und die Mitglieder ihrer Delegationen am Sonntag, 2. November, von Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein auf Schloss Vaduz empfangen.