Asyl: Kanton Luzern eröffnet drei Notunterkünfte in Zivilschutzanlagen

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logo-staatskanzlei-luzernLuzern (ots) – Anfang 2015 werden in Dagmersellen, Luzern und Willisau drei Zivilschutzanlagen für insgesamt 160 Asylsuchende geöffnet. Damit reagiert der Kanton Luzern auf den anhaltenden Unterbringungsnotstand im Asylbereich. Seit Juni 2014 müssen aufgrund der aktuellen Lage monatlich 60 bis 80 neue Unterkunftsplätze geschaffen werden.

In Dagmersellen, Luzern und Willisau bereitet das Gesundheits- und Sozialdepartment des Kantons Luzern in enger Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz und den Standortgemeinden drei Zivilschutzanlagen für die Nutzung als Notunterkünfte für Asylsuchende vor. Ab 6. Januar 2015 werden 50 Asylsuchende in die Zivilschutzanlage Werkhof in Dagmersellen einziehen. Ab Februar 2015 stehen in der Zivilschutzanlage Eichhof-Areal in Luzern 50 Plätze und ab März 2015 in der Zivilschutzanlage Bisangmatte in Willisau 60 Plätze zur Verfügung. Die Zivilschutz-Notunterkünfte werden jeweils für die Dauer von einem Jahr betrieben.

Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf ist froh, dass mit den drei Gemeinden eine Lösung gefunden werden konnte. Aufgrund der Prognosen des Bundesamts für Migration (BFM) kann in den nächsten Monaten nicht mit einer Entspannung der Situation gerechnet werden. «Die Suche nach weiteren Unterkunftsplätzen geht trotz der Kapazität der drei Zivilschutzanlagen unter grossem Druck weiter», sagt Graf.

Notlage gemäss Bevölkerungsschutzgesetz erlaubt Zivilschutzeinsätze

Aufgrund der hohen Anzahl asylsuchender Menschen sowie der steigenden Zahl der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen muss der Kanton Luzern seit Mitte 2014 monatlich 60 bis 80 neue Unterkunftsplätze schaffen. Um den daraus resultierenden Unterbringungsnotstand zu bewältigen, hat die Luzerner Regierung Anfang September 2014 zwei Massnahmen getroffen. Einerseits setzte sie die Gemeindeverteilung in Kraft und verpflichtete die Gemeinden zur Schaffung von Wohnraum für Asylsuchende. Andrerseits erklärte die Regierung die aktuelle Situation als Notlage im Sinne von § 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen übernimmt der Kanton die Führung bei grossen Flüchtlingsströmen und kann dafür die Infrastruktur sowie personelle Ressourcen des Zivilschutzes einsetzen.

Die Angehörigen des Zivilschutzes sind für die Bereitstellung und den Betrieb der Anlagen verantwortlich. Zudem leisten sie Assistenzdienst wie Ein- und Ausgangskontrollen und regelmässige Patrouillen um das Zentrum. Der Zivilschutz wird die ersten drei Monate in Zweierteams einen Dreischichtbetrieb abdecken. Nach den ersten drei Betriebsmonaten werden die Einsätze situativ angepasst. Die Betreuung der Asylsuchenden übernimmt die Caritas Luzern. Während der Öffnungszeiten der Zentren von 7 bis 22 Uhr ist mindestens eine Betreuungsperson vor Ort. In der Nacht stellt der Zivilschutz die Aufsicht sicher. Im ersten Betriebsmonat wird zusätzlich ein privater Sicherheitsdienst mit Kontrollgängen in der weiteren Umgebung unterstützend wirken.

Erfüllung der Aufnahmepflicht gemäss Gemeindeverteilung

Mit der Öffnung ihrer Zivilschutzanlagen erfüllen Dagmersellen, Luzern und Willisau ihre Aufnahmepflicht gemäss Gemeindeverteilung. Sie müssen keinen zusätzlichen Wohnraum bereitstellen. Die drei Gemeinden beweisen damit aber auch ihre Solidarität mit den anderen Gemeinden und dem Kanton Luzern.

Für die Betriebskosten sowie die wirtschaftliche Sozialhilfe bleibt der Kanton Luzern zuständig. In den Zivilschutzanlagen werden asylsuchende Männer untergebracht, die bereits eine erste Zentrumsphase in einem der beiden kantonalen Asylzentren Sonnenhof Emmenbrücke oder Hirschpark Luzern hinter sich haben. Das Zusammenleben in der Notunterkunft wird mittels Hausordnung geregelt. Über dieser Hausordnung können nach Bedarf der Gemeinden auch sensible Zonen geregelt werden. Die Asylsuchenden sind angehalten, sich nicht in diesen Zonen aufzuhalten. Zuwiderhandlungen können im Rahmen der Hausordnung mit Kürzung der wirtschaftlichen Sozialhilfe sanktioniert werden. In Dagmersellen sind sensible Zonen für die Schulareale vorgesehen. In Luzern und Willisau erfolgt die Definition allfälliger sensibler Zonen zu einem späteren Zeitpunkt.

Begleitgruppen

In allen drei Standortgemeinden wird unter der Leitung des Kantons eine Begleitgruppe eingesetzt. Diese setzt sich zusammen aus Vertretern des Kantons, der Gemeinde, der Luzerner Polizei, des Zivilschutzes, der Caritas Luzern sowie Vertretern der Nachbarschaft. Die Begleitgruppe trifft sich regelmässig zur Situationsanalyse und kann bei allfälligen Problemen Massnahmen für den weiteren Betrieb definieren.

Gemeinnützige Arbeitseinsätze

Die Asylsuchenden in den Notunterkünften sollen mit gemeinnützigen Arbeitseinsätzen beschäftigt werden. Denkbar ist zum Beispiel die Instandstellung von Wanderwegen, Wald- und Bachsäuberungen sowie Anti-Littering-Einsätze. Diese gemeinnützigen Einsätze werden prioritär zugunsten der Standortgemeinden erbracht. Bei Bedarf können sie jedoch auch auf die umliegenden Gemeinden ausgedehnt werden.

Informationsveranstaltungen:

Willisau: Information anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014 um 20 Uhr in der Festhalle Willisau. (Eine Anwohner/Anstösser-Information fand am 26.11.2014 statt)

Luzern: Informationsveranstaltung für Anwohner/Anstösser am 4. Dezember 2014, 19:30 Uhr im Betagtenzentrum Eichhof, Haus Rubin Grosser Saal

Dagmersellen: Informationsveranstaltung am 9. Dezember 2014, 20:00 Uhr im Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche. (Eine Anwohner/Anstösser- Info fand am 26.11.2014 statt).

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden 
Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: 
Solidarische Gesellschaft
Dieser Beitrag wurde am von unter informationen der staatskanzleien/polizei usw. der innerschweizer kantone veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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