Zürich (ots) – Der HEV Schweiz begrüsst das klare Votum des Bundesrates, gegen ein Vorkaufsrecht der Gemeinden auf Grundstücken für den preisgünstigen Wohnungsbau. Die Situation am Wohnungsmarkt entspannt sich. Weitere staatliche Eingriffe sind derzeit nicht notwendig.
Der Bundesrat hat nach Anhörung von Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog“, der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren und des Städteverbandes entschieden, auf die Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden auf Grundstücke für den preisgünstigen Wohnungsbau zu verzichten. Der HEV Schweiz ist erleichtert über diesen Entscheid. Das Vorkaufsrecht des Staates widerspricht einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung fundamental. Es greift in jeder Ausgestaltungsform in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit ein. Wir sind überzeugt, dass der Entscheid, an wen und zu welchem Preis ein Grundstück verkauft werden soll, grundsätzlich im Ermessen des Grundeigentümers zu liegen hat.
Schon heute haben Gemeinden die Möglichkeit, Grundstücke, für die sie sich aus wohnungspolitischen Gründen interessieren, zu kaufen. Dies muss aber im Dialog mit dem Grundeigentümer geschehen. Verhandlungen um Grundstücke sollen auf Augenhöhe und nicht von oben herab geführt werden. Es gibt bei Grundstücken, welche die öffentliche Hand für Infrastrukturanlagen benötigt, bereits viel zu viele Fälle, wo die Grundeigentümer staatliche Ansprüche diskussionslos akzeptieren müssen. Der Zugriff des Staates auf privaten Grund und Boden soll nicht noch weiter verstärkt werden.
Teile der Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog“ hätten vom Bund gerne weitergehende Massnahmen gesehen. Der Bundesrat stellt aber richtigerweise fest, dass sich die Situation am Wohnungsmarkt vielerorts am Entspannen ist. Er weist zu Recht auch auf die bestehenden Möglichkeiten der Kantone und Gemeinden hin, in der Wohnungspolitik aktiv zu werden. Einzelne städtische Vertreter der Arbeitsgruppe versuchen sich via Bund die Legitimation für weitere Massnahmen zu holen, welche ihnen ihr Kanton nicht gewähren will.
Die Kantone und Städte haben bereits heute ein ganzes Arsenal an Möglichkeiten in der Wohnungspolitik und nutzen dieses auch. Aufgrund des äusserst heterogenen Immobilienmarktes und der sehr unterschiedlichen Knappheitssituationen ist es nicht sinnvoll, dass der Bund über die bereits bestehenden Mittel der Wohnraumförderung hinaus in die regionalen Märkte eingreift. Schon heute unterstützt er mit Bürgschaften und Fonds die gemeinnützigen Wohnbauträger. In Anbetracht der sich abkühlenden Immobilienmärkte ist hinsichtlich weiterer Eingriffe Zurückhaltung angezeigt.