Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Januar 2015 entschieden, fünf weitere syrische Flüchtlingsfamilien in Liechtenstein aufzunehmen. Dabei handelt es sich um insgesamt 17 Personen.
Die Entscheidungen für die Übernahme von insgesamt fünf Flüchtlingsfamilien oder rund 25 Personen aus Syrien hatte die Regierung bereits 2013 und im August 2014 getroffen. Mit dem Entscheid im August 2014 wurde die Übernahme von weiteren Flüchtlingsfamilien aus einem der syrischen Nachbarländer zu dessen Entlastung nach Liechtenstein in die Wege geleitet. Ende August 2014 ist dann die erste syrische Flüchtlingsfamilie mit fünf Mitgliedern in Liechtenstein angekommen.
Das Ausländer- und Passamt hat der Regierung nach Erhalt der Vorschläge seitens des UNHCR die Übernahme von fünf weiteren Familien vorgeschlagen. Bei all diesen Familien handelt es sich um Fälle, denen aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit und Verletzlichkeit besondere Priorität zukommt. Zusammen mit der schon übernommenen Familien wird Liechtenstein schliesslich aktuell 22 Personen aus Syrien aufgenommen haben. Die neu aufzunehmenden Familien sind unterschiedlicher Religionszugehörigkeit und befinden sich derzeit allesamt in einem Flüchtlingslager in der Türkei. Das Ausländer- und Passamt leitet aktuell die entsprechenden Vorbereitungen in die Wege, damit die Übernahme der Familien nach Liechtenstein in den nächsten Monaten erfolgen kann. Bei allen zu übernehmenden Personen handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge, welche im Anschluss an ihre Einreise nach Liechtenstein eine Aufenthaltsbewilligung „B“ ausgestellt erhalten.
Mit dieser Geste der Solidarität will Liechtenstein die Tradition der humanitären Hilfe fortsetzen und einen Beitrag zur Linderung der Not im Syrienkonflikt leisten.