GASK will Beteiligung des Kantons an Kosten von vorläufig aufgenommenen Personen

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Die kantonsrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale
Sicherheit (GASK) stimmt dem Entwurf für ein neues Sozialhilfegesetz
auch in zweiter Beratung zu. Sie stellt in drei Bereichen noch einmal
Anträge. Vor allem die Gemeinden sollen durch die Neuerungsvorschläge
entlastet werden.

Mit der Botschaft B126 beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, ein neues Sozialhilfegesetz zu erlassen. Nachdem die erste Beratung im Kantonsrat in der Januarsession erfolgte, beriet die GASK die Gesetzesvorlage zum zweiten Mal. Mehrere Anträge wurden nach der ersten Beratung in die Kommission zurückgenommen.

Kosten hälftig teilen

Die GASK heisst die Vorlage nach wie vor grossmehrheitlich gut. Sie stellt anlässlich der zweiten Lesung drei neue Anträge zum Entwurf der Regierung:

1. Der Entwurf der Regierung sieht vor, dass für vorläufig aufgenommene Personen, die sich mehr als zehn Jahre in der Schweiz aufhalten, die Einwohnergemeinde persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe zu bezahlen hat. Die GASK stellt nun den Antrag, dass diese Kosten hälftig zwischen Gemeinde und Kanton zu teilen sind. Nach dem Projekt Leistungen und Strukturen II, mit dem die Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden neu und umfassend geregelt wurden, sei es der falsche Zeitpunkt, wieder Verschiebungen vorzunehmen, monierte eine Minderheit. Sie unterlag damit aber der Mehrheit, die den in finanzielle Not geratenen Gemeinden unter die Arme greifen möchte.

2. Auch für Flüchtlinge, die sich mehr als zehn Jahre in der Schweiz aufhalten, soll die Gemeinde für die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe zuständig sein. Gemäss Vorschlag der Regierung soll dies neu für alle Personen einer Unterstützungseinheit gelten, sobald sich eine davon mehr als zehn Jahre in der Schweiz aufhält. Die zuständige Gemeinde soll die ganzen Kosten dafür tragen. Die GASK beantragt nun die Streichung dieser Klausel. Die Gemeinden sollen somit wie bis anhin zwar für die ganze Unterstützungseinheit zuständig sein und die Kosten übernehmen. Für diejenigen Flüchtlinge einer Unterstützungseinheit, die sich noch nicht 10 Jahre in der Schweiz aufhalten, soll der Kanton den Gemeinden die Kosten ersetzen.

3. Die Ersatzabgabe für Gemeinden, welche zu wenige Plätze für Asylsuchende zur Verfügung stellen, wurde in der Botschaft des Regierungsrats auf maximal 150 Franken festgesetzt. In der ersten Lesung beantragte die GASK, einen Mindestbetrag von 50 Franken festzusetzen. Dieser soll nun wieder gestrichen werden. Die Kommission stimmte diesem Begehren grossmehrheitlich zu, weil erhebliche Bedenken aufkamen, dass der Mindestbetrag für einige finanziell schwache Gemeinden zu hoch sein könnte. Zudem sah der Vorschlag der Regierung vor, dass eine Gemeinde die Abgabe nur bezahlen muss, wenn sie vorgängig ein Gesuch um Befreiung von der Aufnahmepflicht stellt und dieses gutgeheissen wird. Neu soll die Abgabe bereits dann bezahlt werden müssen, wenn eine Gemeinde ihrer Aufnahmepflicht nicht oder nur teilweise erfüllt.

Die GASK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Romy Odoni (FDP, Rain) vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Märzsession im Luzerner Kantonsrat in zweiter Beratung behandelt.