Zürich (ots) – Der Schweizerische Baumeisterverband erachtet die im Rahmen der Umsetzung des neuen Zuwanderungsartikels vom Bundesrat vorgeschlagene Kontingentierung der Kurzaufenthalte bis zu einem Jahr als inakzeptabel.
Die vom Bundesrat heute vorgestellte Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung des neuen Zuwanderungsartikels in der Bundesverfassung umgeht die entscheidenden Fragen, indem sie die Regelung der Einwanderung aus EU-Ländern vom Ausgang der Verhandlungen mit der EU abhängig macht. Aber auch unter diesem Vorbehalt hat der bundesrätliche Vorschlag für den Schweizerischen Baumeisterverband einen unakzeptablen Schwachpunkt – nämlich die Kontingentierung der Kurzaufenthalte von vier bis zwölf Monaten.
Die Kontingentierung dieser Kurzaufenthalter ist abzulehnen, weil Ausländer, die für weniger als ein Jahr in die Schweiz kommen, keine echten Einwanderer sind, die sich hier niederlassen. Es sind Arbeitskräfte, die für gezielte Einsätze kommen und nur in den seltensten Fällen ihre Familien nachziehen. Damit unterstehen sie nicht der Masseneinwanderungsinitiative, welche die Niederlassung von Ausländern begrenzen will.
Dabei reicht es nicht, nur Aufenthalte von weniger als vier Monaten kontingentsfrei zuzulassen, wie dies der Bundesrat vorschlägt. Branchen wie das Baugewerbe, aber beispielsweise auch die Gastronomie, die Hotellerie oder die Landwirtschaft, sind auf längere Einsätze bis zu einem Jahr dringend angewiesen.
Fraglich ist überdies, ob die vorgeschlagene Zuwanderungsregelung wie im Verfassungstext verlangt primär auf die Interessen der Wirtschaft abstellen wird. Ob unter dem neuen Regime die bilateralen Verträge mit der EU weiter aufrechterhalten werden können, hängt vom weiteren Verhalten und vom diplomatischen Geschick des Bundesrats ab.
Im Rahmen der Vernehmlassung wird sich der Schweizerische Baumeisterverband detailliert zur bundesrätlichen Vorlage äussern.