Bern (ots) – hotelleriesuisse hat den bundesrätlichen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Die Kontingentierung der Kurzaufenthalter ab vier Monaten lehnt hotelleriesuisse dezidiert ab. Diese soll erst für Kurzaufenthalter ab zwölf Monaten notwendig sein. Die Umsetzung der Initiative muss für den Verband auch mit der Weiterführung und Entwicklung des bilateralen Weges kompatibel sein und möglichst wenige bürokratische Hürden beinhalten.
hotelleriesuisse wird nach sorgfältiger Prüfung des Gesetzesentwurfs seine Stellungnahme abgeben. Der EU-/EFTA-Raum ist ein wichtiger Markt für die Rekrutierung von Fachkräften in der Schweizer Hotellerie und Gastronomie. Die Branche verfügt über den höchsten Anteil von Erwerbstätigen aus der EU, der Ausländeranteil beträgt mehr als 43 Prozent (Gesamtwirtschaft: 24 Prozent). Aufgrund des hohen Dienstleistungsgrades kann der intensive Personalbedarf nur geringfügig durch Automatisierung oder Steigerung der Produktivität kompensiert werden. Deshalb hängt die Zukunft des Gastgewerbes massgeblich davon ab, dass weiterhin genügend Mitarbeitende aller Qualifikationsstufen zur Verfügung stehen.
Berücksichtigung der bilateralen Verträge und Kontingentierung mit Augenmass
hotelleriesuisse fordert eine Umsetzung der Initiative, welche den Erhalt der bilateralen Verträge, insbesondere des für die Branche zentralen Personenfreizügigkeitsabkommens, gewährleistet. Zudem sollen Kurzaufenthalter erst ab einem Aufenthalt von einem Jahr kontingentiert werden. Eine Kontingentierung der Kurzaufenthalter ab vier Monaten ist aufgrund der unterschiedlichen Saisonlängen in den Ferienregionen mit der Realität der Branche nicht vereinbar und schädlich für die Wirtschaft in den Berggebieten. Allenfalls könnten die Kontingente auch mit einer Ventilklausel gekoppelt werden, somit würden Kontingente erst greifen, falls die Nettozuwanderung eine festgelegte Höchstzahl erreicht.
Aufenthaltsbewilligung ohne administrative Hürden
Für kontingentierte Aufenthalte muss ein zweckmässiges, effizientes und kostengünstiges Bewilligungsverfahren eingeführt werden. Bei Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag sollten die Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht vorgängig bei der Bewilligungsvergabe kontrolliert werden, denn diese sind bereits im Gesamtarbeitsvertrag sozialpartnerschaftlich vereinbart.
Die Annahme der Volksinitiative stellt die Branche vor grossen Herausforderungen. Die Hotellerie engagiert sich seit Jahren dafür, das Potential von (Fach-)kräften im Inland besser zu erschliessen und setzt innovative Programme und Fördermassnahmen für (Weiter-)Bildung und Integration um. hotelleriesuisse wird diese Strategie weiterhin verfolgen.