Das Kunstmuseum Bern hat mit Unterzeichnung der Vereinbarung bereits am 24. November 2014 sämtliche Rechte an Bildern, die unter Raubkunstverdacht stehen, aufgegeben. Dies betrifft auch das Bild „Sitzende Frau“ von Henri Matisse. Seither bemüht sich die BKM (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) in Abstimmung mit dem KMB, von den Anwälten der Familie Rosenberg die für Restitutionen notwendigen Berechtigtennachweise zu erhalten. Bis heute konnten diese – wie auch in den beiden anderen zugesagten Restitutionen – nicht im erforderlichen Umfang vorgelegt werden. Noch zum Nachweis der Erbberechtigung einzelner Mitglieder der jeweiligen Erbengemeinschaften notwendige Unterlagen wurden mehrfach mit entsprechenden Erläuterungen schriftlich wie mündlich erbeten. Der Rechtsvertreter der Erben nach Rosenberg, Herr Marinello, hat der BKM mit Schreiben vom 23. Januar 2015 Dokumente zum Nachweis der Erbberechtigung übermittelt und am 14. Februar 2015 zugesagt, noch fehlende Nachweise nachzureichen.
Darüber hinaus muss nach der Anfechtung des Testaments durch Frau Uta Werner die Restitutionsvereinbarung auch mit dem vom Nachlassgericht in München bestellten Nachlasspfleger abgestimmt werden, der die Interessen aller möglichen Erben (gesetzliche Erben und des KMB) zu berücksichtigen hat und, solange die Nachlasspflegschaft andauert, voraussichtlich auch eine entsprechende Genehmigung des Nachlassgerichts einholen wird. Die BKM stimmt nach unserer Kenntnis, worüber auch die Anspruchsteller unterrichtet sind, derzeit sowohl beim Matisse- wie auch Liebermann-Bild eine Restitutionsvereinbarung mit dem Nachlassverwalter ab. Dies nimmt zusätzliche Zeit in Anspruch. Das sind die beiden Gründe, weshalb bis anhin noch nicht restituiert werden konnte.