Der Bundesrat hat mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden einvernehmlich entschieden:
– Wer gewerkschaftlich (mit einem Gesamtarbeitsvertrag) organisiert ist, darf unter gewissen Bedingungen nach Gefühl arbeiten
– Wer nicht gewerkschaftlich (ohne Gesamtarbeitsvertrag) organisiert ist, darf nicht nach Gefühl arbeiten
Der Bundesrat definiert faktisch damit in der Schweiz zwei neue Arten von Menschen:
– Der Typ 1, gewerkschaftlich organisiert, kann sich zutrauen, nach Gefühl zu wissen, wie lange er gearbeitet hat
– Der Typ 2, nicht gewerkschaftlich organisiert, kann sich nicht zutrauen, nach Gefühl zu wissen, wie lange er gearbeitet hat.
Lesen Sie hierzu den beiliegenden Text „Das Wichtigste im Leben ist die Zeit“, der den Sinn der Arbeitszeiterfassung aus meiner Sicht als Zeitforscher beschreibt.
Sie spüren es:
Hier lohnt es sich ganz bestimmt, nochmals genau nachzufragen:
– Wer sass da mit welcher Idee am runden Tisch, als man diesen Vertrag ausgehandelt hat?
– Wem nützt dieser Kompromiss, wem schadet er?
Sicher ist:
Dieser Kompromiss verspricht jeder Vernunft.
Er kann nur ideologisch – sicher nicht logisch begründet sein.
von Ivo Muri Unternehmer und Zeitforscher, Sursee