Bern (ots) – Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH begrüsst den Beschluss des Bundesrates, zusätzlich 2’000 vom syrischen Bürgerkrieg betroffene Flüchtlinge im Rahmen eines Resettlement-Programmes aufzunehmen. Auch die 1’000 Visaerleichterungen für Ehegatten und minderjährige Kinder von Personen, die hier eine vorläufige Aufnahme haben, begrüsst die SFH. Zudem soll die Hilfe vor Ort um 50 Millionen Franken aufgestockt werden.
Die SFH fordert schon lange ein stärkeres Engagement der Schweiz im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien und begrüsst daher die Beschlüsse des Bundesrats als starkes Zeichen der Solidarität mit den Flüchtlingen sowie auch mit den benachbarten Erstaufnahmeländern Libanon, Jordanien und Türkei, in denen sich die meisten der Bürgerkriegsflüchtlinge aufhalten.
Erleichterungen beim Familiennachzug
Für Personen mit einer vorläufigen Aufnahme sind die Hürden für den Familiennachzug extrem hoch. 2014 erhielten von etwa 3’700 syrischen Staatsangehörigen, denen Schutz im Asylverfahren oder auf kantonaler Ebene gewährt wurde, knapp 2’800 eine vorläufige Aufnahme und nur 916 Asyl. Neben weiteren Voraussetzungen gilt eine Wartefrist von drei Jahren ab dem Entscheid über ihren Status. Diese Hürden laufen dem Grundrecht auf Schutz des Familienlebens zuwider.
Die SFH begrüsst deshalb ausdrücklich die Visaerleichterungen für die Kernfamilien von vorläufig aufgenommenen Personen, die dem syrischen Bürgerkrieg entflohen sind. Die SFH lehnt es jedoch ab, diese Zahl der Familiennachzüge auf eine Zahl zu beschränken, da dies zu Ungerechtigkeiten und Unklarheiten führen kann. Um eine kompetente und umfassende Beratung der vorläufig aufgenommenen Personen zu sichern, ist zudem eine konkrete Umschreibung und konsistente Anwendung der Kriterien für die Visaerleichterungen nötig.
Rasche Integration als Gewinn für Alle
Die legale Einreise zu ermöglichen, ist ein erster erfreulicher Schritt. Wenn die Flüchtlinge hier sind, sind jedoch weitere Massnahmen nötig, damit sie möglichst rasch und gleichberechtigt an unserem wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilnehmen und teilhaben können. Wichtig in diesem Zusammenhang sind ein sicherer Aufenthaltsstatus, das Erlernen einer Landessprache und die Anerkennung der oft sehr guten Ausbildungen, inklusive der erworbenen Diplome, und der Berufserfahrung, welche die Flüchtlinge mitbringen. So kann eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen und die Flüchtlinge können selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Dies zum Nutzen von uns allen.
Die SFH ist gerne bereit, mit ihren Angeboten (Bildung, private Unterbringung) bei der grossen Aufgabe, Flüchtlinge aufzunehmen und zu betreuen einen Beitrag zu leisten.
Weitere Massnahmen möglich und erforderlich
Die SFH hat Anfang März fünf Forderungen im Zusammenhang mit der Syrienkrise aufgestellt, welche eine signifikante Erhöhung der Hilfe vor Ort, Visaerleichterungen und mehr Resettlement-Plätze enthielten. Weiterhin fordert die SFH eine prioritäre Behandlung der Asylgesuche aller Personen, die Schutz benötigen. Im Zusammenhang mit den weit über 3’000 hängigen Asylgesuchen von Personen, die vom Syrien-Konflikt betroffen sind, fordert die SFH zudem, dass diesen – wie vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR empfohlen – in der Regel Asyl gewährt wird.