Bern-Liebefeld (ots) – Mit der einstimmigen Annahme des Medizinalberufegesetzes (MedBG) legt das Parlament den Grundstein für eine effizientere Arbeitsteilung in der medizinischen Grundversorgung. Den Herausforderungen, die auf die Apothekerschaft zukommen werden, kann gut vorbereitet begegnet werden, wurde angesichts der gesellschaftlichen Bedürfnisse die universitäre Grundausbildung und die Weiterbildung bereits tiefgreifend angepasst.
Die grössten Veränderungen für die Apotheker im neuen Gesetz sind zum einen die Weiterbildungspflicht für die selbstständige Berufsausübung (Art. 36). Mit der Anerkennung der Weiterbildung «Fachapotheker FPH in Offizinpharmazie» durch den Bund, besteht bereits ein solches Angebot, das aber auf weit höhere Absolventenzahlen ausgerichtet werden muss.
Zum anderen sind es die neuen Ziele für das Pharmaziestudium. AbsolventInnen in Pharmazie sollen neu auch Kenntnisse bei Impfungen sowie Grundkenntnisse über Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen und Krankheiten haben (Art. 9). Vorbereitet sind die Universitäten insofern, dass die universitäre Grundausbildung bereits vor zehn Jahren tiefgreifend angepasst wurde. Das Fach Pharmakologie wurde verstärkt und Professuren in praktischer und klinischer Pharmazie geschaffen. Weitere Anpassungen des Lernzielkatalogs sind jedoch zwingend notwendig, mit Schwerpunkten auf der interprofessionelle Zusammenarbeit und Vernetzung.