Ein Referendum ist nicht gratis – der Verein «Nein zur 2. Gotthardröhre» stellt Rechnung an Doris Leuthard

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Verein nein zur 2.Gotthardröhre

Verein nein zur 2.Gotthardröhre

Altdorf/Bern (ots) – Die Rechnung ist einfach: 1 Röhre + 1 Röhre = 2 Röhren = doppelte Kapazität. Die Schweizer Verfassung verbietet klipp und klar, die Kapazitäten der Transitstrassen durch die Alpen auszubauen. Der Verein «Nein zur 2. Gotthardröhre» hätte also theoretisch gar keine Unterschriften gegen die 2. Strassenröhre sammeln müssen, denn eine Änderung der Verfassung ist zwingend dem Volk vorzulegen. «Genau eine solche Abstimmung aber wurde vom Bundesrat umgangen, indem er via Gesetz vorgibt, die 2. Röhren dannzumal nur halb zu nutzen», sagt Jon Pult, Co-Präsident Verein «Nein zur 2. Gotthardröhre».

Caroline Beglinger und Jon Pult, Co-Präsidentin und Co-Präsident des Vereins Nein zur 2. Gotthardröhre, mit dem Einzahlungsschein für Verkehrsministerin Doris Leuthard.

Caroline Beglinger und Jon Pult, Co-Präsidentin und Co-Präsident des Vereins Nein zur 2. Gotthardröhre, mit dem Einzahlungsschein für Verkehrsministerin Doris Leuthard.

Gegen dieses Gesetz aber hat der Verein «Nein zur 2. Gotthardröhre», in dem sich 50 Organisationen zusammengeschlossen haben, erfolgreich das Referendum ergriffen. Die Rechnung für die Unterschriftensammlung schickt der Verein nun direkt an die verantwortliche Bundesrätin Doris Leuthard. „Der Bundesrat hat uns mit seinem Entscheid, die 2. Röhre auf Gesetzesstufe zu beschliessen, die Unterschriftensammlung eingebrockt. Daher geht die Rechnung an die Departementsvorsteherin Frau Bundesrätin Leuthard», sagt Caroline Beglinger, Co-Präsidentin des Vereins «Nein zur 2. Gotthardröhre». Eine Unterschrift kostet rund 1 Franken (Drucksachen, Porto, Beglaubigung bei den Gemeinden usw.). Da wir bis Mitte Januar 125’573 Unterschriften zusammengetragen haben, ergibt diese Zahl auch den Rechnungsbetrag.

Namhafte Verfassungsrechtler wie Alain Griffel haben bereits früh darauf hingewiesen, dass eine Verfassungsabstimmung zwingend wäre. Die Vorlage des Bundesrats mit der Gesetzesänderung erachtet er als nicht mit der Verfassung vereinbar, schrieb er in der NZZ: « Eine Verfassungsänderung, also eine Anpassung des Alpenschutzartikels, wäre rechtlich jederzeit zulässig, aber nur auf dem Weg der Verfassungsrevision, nicht durch die Hintertür. » Der St. Galler Staatsrechtler Rainer Schweizer hat geschrieben: « Das Konzept mit einer gesperrten Spur ist zwar schön auf dem Papier, aber faktisch ist es eine Fehlinformation der Stimmbürger, weil man es nicht umsetzen kann. » Selbst das Bundesamt für Justiz hielt in einem Schreiben ans ASTRA fest, dass die «vorgeschlagene Vorgehensweise … staatspolitisch problematisch sei ».

Die Rechnung an Verkehrsministerin Doris Leuthard hat der Verein «Nein zur 2. Gotthardröhre » nach seiner Mitgliederversammlung vom Dienstag abgeschickt.

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Über Leonard Wüst

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