85 Prozent der Rücken-Eingriffe unnötig

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Zweitmeinung einholen

Zweitmeinung einholen

Das Kreuz macht den Menschen in Deutschland zu schaffen: 60 Prozent der Frauen klagen darüber, dass sie häufig oder dauerhaft an Muskelverspannungen oder Rückenschmerzen leiden. Bei den Männern sind es 51 Prozent. Selbst bei den jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren hat schon fast jeder zweite „Rücken“ (47 Prozent), so eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK).

Patienten mit Rückenleiden, denen der Arzt eine Operation vorschlägt, müssen sich allerdings nicht gleich unters Messer legen: „85 Prozent der Rücken-Eingriffe haben sich nach einer Zweitmeinung als unnötig herausgestellt“, sagt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. „Das zeigt eine aktuelle Auswertung unseres Modellprojekts ‚Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-Operationen‘.“

TK-Versicherte können sich bei diesem Projekt vor einem geplanten Eingriff kostenlos innerhalb von zwei Tagen eine professionelle zweite Meinung bei einem Team von Spezialisten einholen. In einem von bundesweit 33 Schmerzzentren untersuchen die Experten aus Physio-, Schmerz- und Psychotherapeuten den Patienten erneut und empfehlen ihm gegebenenfalls eine alternative Therapie.

Mehr als 1.700 TK-Versicherte haben sich seit dem Start des Projekts vor fünf Jahren bereits eine Zweitmeinung eingeholt. Bei gut 1.450 der Patienten haben die Spezialisten den operativen Eingriff als nicht notwendig eingestuft und eine nichtoperative Behandlung empfohlen – zum Beispiel eine Physio- oder eine Schmerztherapie. Damit erweisen sich im Schnitt gut vier von fünf Rücken-OPs als nicht notwendig. Klaus Rupp von der TK: „Die zweite Meinung nutzt den Patienten. Ihnen bleiben Klinikaufenthalte und Operationsrisiken wie Nerven- und Gefäßschädigungen oder Narbenprobleme und Verwachsungen erspart.“

Der Gesetzgeber hat die Vorteile der Zweitmeinung erkannt und will im geplanten Versorgungsstärkungsgesetz ein geregeltes Verfahren verankern. So sollen Patienten bei bestimmten operativen Eingriffen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, sich eine zweite Meinung durch einen unabhängigen Experten einzuholen. „Das begrüßen wir“, sagt Rupp. „Sinnvoll ist aus unserer Sicht nicht nur bei Rückenschmerzen eine zweite Meinung, sondern insbesondere auch bei Operationen an Gelenken und bei planbaren kardiologischen Eingriffen.“

Laut Gesetzentwurf soll jeder Patient, dem eine entsprechende OP bevorsteht, mindestens zehn Tage vor dem Eingriff von seinem Arzt über sein Recht auf eine unabhängige zweite Meinung aufgeklärt werden. Klaus Rupp: „Diese Frist ist sehr kurz. Für den Patienten kann es dadurch zeitlich schwierig werden, sein Recht auf eine Zweitmeinung wahrzunehmen. Es ist zu überlegen, die Frist auf vier Wochen zu verlängern.“

(wts) / Bild: Andrea Damm / pixelio.de

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