Zürich (ots) – economiesuisse wehrt sich gegen den Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer
economiesuisse nimmt die heute vom Bundesrat festgelegten Eckwerte zur Unternehmenssteuerreform III zur Kenntnis. Grossmehrheitlich stimmen sie mit der Position von economiesuisse überein. Insbesondere der Verzicht auf die Kapitalgewinnsteuer ist richtig und für die Wirtschaft erfreulich. Staatspolitisch prioritäre Projekte können auch ohne Mehreinnahmen finanziert werden. Der Entscheid gegen die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist jedoch nicht akzeptabel, ist diese doch Teil eines kohärenten Gesamtkonzepts für einen attraktiven Unternehmensstandort.
Der Bundesrat hat heute auf die Vernehmlassungsantworten zur Unternehmenssteuerreform III reagiert. Er verzichtet auf gewisse Massnahmen zur „Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts“, die keinen Bezug zur Standortattraktivität aufweisen. economiesuisse unterstützt diese notwendige Fokussierung auf das Wesentliche. Der Wirtschaftsdachverband unterstützt alle Massnahmen der bundesrätlichen Vorlage, die helfen, den Unternehmensstandort Schweiz steuerlich attraktiv zu halten.
Nicht einverstanden ist der Verband mit dem Verzicht auf eine zinsbereinigte Gewinnsteuer. Neben guten Bedingungen für Forschung, Entwicklung und Innovation, muss die Schweiz auch für die Konzernfinanzierung einen optimalen steuerlichen Rahmen bieten. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist deshalb eine zielgerichtete Lösung. Im Rahmen der Vernehmlassung sprach der Bundesrat zu Recht davon, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer Teil eines kohärenten Gesamtkonzepts für einen attraktiven Unternehmensstandort bildet. Sie ist steuersystematisch sachgerecht, da damit Fremd- und Eigenkapital steuerlich gleich behandelt werden. Gewisse Kantone haben die Bedenken geäussert, dass diese Massnahme zu hohen Steuerausfällen führen könnte. Mit Anpassungen am bundesrätlichen Vorschlag können unbeabsichtigte Steuerminderungen jedoch verhindert werden. economiesuisse unterstützt entsprechende Modifikationen. Die Kantone können eine fokussierte, um Unebenheiten korrigierte, zinsbereinigte Gewinnsteuer tragen, zumal der Bund die Kantone bei der Umsetzung von Reformmassnahmen finanziell unterstützt. Für economiesuisse ist es zentral, dass der Bundesrat die zinsbereinigte Gewinnsteuer in die Botschaft aufnimmt.
Die Wirtschaft begrüsst hingegen ausdrücklich den Entscheid gegen eine Kapitalgewinnsteuer. Eine solche neue Steuer im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III einzuführen, ist weder in der Sache stimmig – die Besteuerung privater Vermögen ist nicht Gegenstand der Reform – noch als Lösung zielführend. Im Gegenteil würde die Reform dadurch politisch erheblich gefährdet. Eine auf die zentralen Standortmassnahmen fokussierte Unternehmenssteuerreform III ist ohne Zusatzeinnahmen finanzierbar. Staatspolitisch zentrale Projekte werden beim Bund durch entsprechende Prioritätensetzung regelmässig aus den vorhandenen Mitteln finanziert.
Klar ist, dass ein Scheitern der Unternehmenssteuerreform III nicht nur für die Volkswirtschaft der Schweiz (Arbeitsplätze), sondern auch für ihre öffentlichen Haushalte gravierende Folgen hätte. Der Verlust der steuerlichen Attraktivität führt zum Verlust einer für die Schweiz zentralen Standortstärke. Diese lässt sich kaum kompensieren und wird unter der Bedingung des anhaltenden Steuerwettbewerbs zum Abzug von Firmen und Funktionen aus der Schweiz führen.
Obwohl die Verluste noch nicht quantifizierbar sind, weisen doch alle Schätzungen darauf hin, dass ungleich mehr auf dem Spiel steht, als die Unternehmenssteuerreform in einer Übergangsphase kostet. Bis jetzt hat sich jede Steuerreform für die Schweiz ausbezahlt. Auch die Unternehmenssteuerreform III bietet für unser Land ungleich mehr Chancen als Risiken.