Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. April 2015 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Bauwesen-Berufe-Gesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes genehmigt.
Das Bauwesen-Berufe-Gesetz regelt den Zugang zum Beruf der Architekten, Fachplaner, Ingenieure und Techniker. Mit den vorgeschlagenen Abänderungen des Gesetzes sollen Praxiserleichterungen, welche sich im Gewerberecht bewährt haben, auch für die Berufe des Bauwesens nachvollzogen werden. So sollen neu die Einsetzung eines Betriebsleiters und die Ruhendstellung der Bewilligung für längstens zwei Jahre ermöglicht werden. Die Zuständigkeit für den Vollzug des Gesetzes soll von der Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens, welche abgeschafft werden soll, auf das Amt für Volkswirtschaft übergehen. Wie im Gewerberecht wird begleitend sichergestellt, dass die Berufsverbände und Wirtschaftsvereinigungen ihr spezifisches Fachwissen über ein Anhörungsrecht bei der Konkretisierung der qualifizierten Berufe einbringen können.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 12. Juni 2015. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. auf der Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. [content_block id=29782 slug=ena-banner]