Eine Front aus sechs bürgerlichen Parteien kämpft gegen die Erbschaftssteuer-Initiative. Ihr wichtigstes Argument: Mittelständische Unternehmen und Arbeitsplätze wären in Gefahr. Wenn Politiker sich wirtschaftsfreundlich geben, vermeiden sie gerne das Wort «Unternehmen» und reden stattdessen einzig von den «KMU» – diese geniessen in der Wählerschaft mutmasslich besondere Sympathie. So ungerechtfertigt diese Einschränkung in den meisten Fällen ist, so stimmig erscheint sie im Kontext der Erbschaftssteuer-Initiative, über die am 14. Juni abgestimmt wird. Viele KMU sind nämlich Familienbetriebe und als solche vom Plan einer neuen Erbschaftssteuer eigens herausgefordert.
Teure Nachfolgeregelungen
Als am Donnerstag Nationalräte aus sechs bürgerlichen Parteien in Bern ihre Argumente gegen die Initiative darlegten, stand die Sorge um die KMU und deren Arbeitsplätze an erster Stelle. Einen «erneuten Angriff auf das Erfolgsmodell Schweiz» nannte CVP-Präsident Christophe Darbellay (Wallis) das Volksbegehren, das eine Bundessteuer von 20 Prozent auf Nachlasse von über 2 Millionen Franken einführen will. Wie Sylvia Flückiger (svp., Aargau) ausführte, würde der Staat damit die liquiden Mittel eines Familienunternehmens bei einer Nachfolge abschöpfen. Da die finanziellen Ressourcen zudem häufig nicht reichten, müssten Unternehmensteile verkauft oder Bankkredite aufgenommen werden. Die im Initiativtext in Aussicht gestellten Ermässigungen für Familienbetriebe erscheinen Flückiger unzulänglich.
Landwirtschaftsbetriebe dürften zwar die Freigrenze in den meisten Fällen nicht erreichen, erklärte Jacques Bourgeois (fdp., Freiburg) als Direktor des Bauernverbands. Gleichwohl wandte auch er sich gegen die Initiative, etwa wegen deren Rückwirkungsklausel – diese sei nicht nur hinsichtlich der Rechtssicherheit problematisch, sondern würde auch ausufernde Bürokratie bedeuten, da zahllose Akte nachträglich überprüft werden müssten.
Die Kantone mündig belassen
Aus einer föderalistischen Sicht bewertete BDP-Präsident Martin Landolt (Glarus) die Initiative: Heute sei die Erbschaftssteuer äusserst vielfältig und unterschiedlich geregelt. Die Initiative, welche die Steuerkompetenz auf die Bundesebene verlagern möchte, greife in die Autonomie der Kantone ein. Zwar soll der Ertrag der Bundessteuer zu einem Drittel den Kantonen zufliessen, doch dieser Geldfluss ist laut Landolt alles andere als vorhersehbar.
Roberta Pantani (lega., Tessin) wies auf die voraussichtlich jahrelange Frist zwischen der Abstimmung und dem Erlass eines Ausführungsgesetzes hin, während der die Anwendung der Initiative äusserst problematisch wäre. Schliesslich erinnerte Thomas Maier (glp., Zürich) daran, dass die steuerliche Solidarität schon heute sehr ausgeprägt sei, unter anderem wegen der Vermögenssteuer. Weniger als 10 Prozent der Steuerpflichtigen bezahlten fast 90 Prozent von deren Ertrag. Die Erbschaftssteuer wäre eine zusätzliche Steuer, betonte Maier – weder die Einkommens- noch die Vermögenssteuer würde bei ihrer Einführung sinken.
Quelle: Xing, NZZ