Bern (ots) – Die Delegiertenversammlung der SRG hat den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2014 genehmigt. Einstimmig fasste sie die JA-Parole für das neue Radio- und Fernsehgesetz, über das am 14. Juni abgestimmt wird. Zudem haben sich die Delegierten mit der Definition eines modernen Service public befasst.
Die Delegiertenversammlung der SRG hat zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) einstimmig die JA-Parole gefasst. Die Vorlage kommt am 14. Juni 2015 zur Abstimmung. Dank Internet können Radio und Fernsehen über die verschiedensten Geräte empfangen werden, weshalb sich ein Systemwechsel aufdrängt. Die Abgabe im digitalen Zeitalter an ein physisches Gerät zu knüpfen, ist überholt. Das neue Erhebungssystem ist einfacher, fairer und günstiger. Die Kontrollen der Erhebungsstelle entfallen, da alle Haushalte und Unternehmen eine Gebühr zahlen. Für Haushalte soll die Gebühr sinken, und zwar von 462 auf 400 Franken. Auch die Unternehmen werden entlastet: 75 Prozent aller Firmen sind mit dem neuen System von der Gebühr befreit, weitere 9 Prozent bezahlen weniger als bisher. Vom neuen Gesetz profitieren werden vor allem auch die privaten Radio- und Fernsehsender: Sie erhalten neu bis zu 27 Millionen Franken mehr pro Jahr.
Ende Jahr wird die Diskussion über den audiovisuellen Service public gestartet. Der Bundesrat wird einen Bericht dazu veröffentlichen. Die SRG will ihren Beitrag dazu leisten. Die Delegiertenversammlung als höchstes SRG-Gremium und Teil der Trägerschaft führt und fördert gemäss statutarischem Auftrag die Diskussion rund um den Service public. Wie mehrmals schon in der Vergangenheit haben sich die Delegierten erneut mit dem Service public befasst. Für die kommende Diskussion erarbeiten sie ein Papier mit Eckwerten und Rahmenbedingungen.
Die 41 Delegierten aus allen Regionen der Schweiz wickelten die statutarischen Geschäfte zügig ab. Der Geschäftsbericht inklusive Bericht über Qualität und Service public 2014 und die Jahresrechnung 2014, welche trotz eines intensiven und kostspieligen Sportjahrs mit einem Überschuss von 4,8 Millionen Franken abschliesst, wurden genehmigt.
Mehr Eigenproduktionen und erweiterte Service-public-Leistungen Der Geschäftsbericht der SRG zeigt, dass das Geschäftsjahr 2014 unter anderem geprägt war von einem erfolgreichen Kulturengagement, grossen Sportanlässen, einem erweiterten Angebot für Sinnesbehinderte und einer Erhöhung der Eigenproduktionen.
Schweizer Kultur
Die SRG unterstützt die Schweizer Kultur jährlich mit 40 Millionen Franken. Allein im Rahmen des «Pacte de l’audiovisuel» entstanden 158 Kino-, Fernseh-, Dokumentar-, Kurz- und Trickfilme, welche die SRG mit 23 Millionen Franken unterstützt hat. Dieses Engagement wurde belohnt: 2014 gewannen SRG-Koproduktionen die beiden Wettbewerbspreise der Solothurner Filmtage («Spartiates» und «Usfahrt Oerlike») sowie den Publikumspreis des Festival del film Locarno («Schweizer Helden»); der koproduzierte Kurzfilm «Parvaneh» wurde für den Oscar 2015 nominiert. Auch Schweizer Musik kam 2014 nicht zu kurz: Im Schnitt strahlten die SRG-Radioprogramme 20 Prozent Schweizer Musik aus. Überflieger waren Radio SRF Virus mit 51 Prozent und Radio Rumantsch mit 49,6 Prozent.
Solidarität
Für sinnesbehinderte Menschen hat die SRG erneut einen Drittel der TV-Sendezeit untertitelt, unter anderem sämtliche Fernsehprogramme zwischen 19 und 22 Uhr (Primetime) auf den ersten Kanälen. Ausserdem wurde täglich eine «Tagesschau»-Ausgabe mit Gebärdensprache versehen. Und dank Audiodeskription – eine laufende akustische Beschreibung des Filmablaufs – konnten auch Sehbehinderte 2014 insgesamt 188 Hörfilmen am Bildschirm folgen.
Sport
2014 berichtete die SRG umfassend über die Olympischen Winterspiele, die Fussball-WM, die Leichtathletik-EM und weitere grosse Sportanlässe. Für die weltweite Herstellung der Bilder aller alpinen Skirennen in Sotschi wurde die SRG mit den «Golden Rings Awards» für «die beste Produktion der Winterspiele» ausgezeichnet. Die Fussball-WM in Brasilien veranlasste die Publikumsräte aller Regionen zu einer gemeinsamen Beobachtung. Ihr Fazit: Es sei der SRG gut gelungen, die reine Sportberichterstattung mit Informationen über das Gastgeberland zu mischen und einen Mehrwert zu bieten.
Vergütungen Generaldirektor
Das Lohnsystem für die Kader der SRG besteht aus einem Basisgehalt (rund 85 Prozent) und einer zielorientierten, leistungsabhängigen Lohnkomponente. Früher wurde der variable Lohnanteil im Dezember ausbezahlt. Im 2012 wurde beschlossen, ihn jeweils erst im April für das Vorjahr auszubezahlen. Damit steht mehr Zeit für eine fundierte Leistungsbeurteilung zur Verfügung. Der Übergang zum neuen Zahlungsmodus erfolgte graduell: Der variable Lohn 2012 wurde gesplittet ausbezahlt, 60 Prozent im Dezember 2012 und 40 Prozent im April 2013; der variable Lohnbestandteil 2013 wurde im April 2014 überwiesen. Ohne Änderung des Zahlungsmodus wäre die langjährige Entwicklung des Lohnes des Generaldirektors folgendermassen:
2008: 549 000 Franken (A. Walpen) 2009: 576 000 Franken (A. Walpen) 2010: 621 000 Franken (A. Walpen) 2011: 543 000 Franken (R. de Weck) 2012: 548 000 Franken (R. de Weck) 2013: 553 000 Franken (R. de Weck) 2014: 560 000 Franken (R. de Weck)
Wegen der gestaffelten Einführung des neuen Zahlungsmodus verlief die Lohnentwicklung des Generaldirektors in den letzten Jahren unregelmässig. Gemäss gesetzlicher Vorgaben wurden die Vergütungen des Generaldirektors im Geschäftsbericht folgendermassen abgebildet:
2011: 543 000 Franken (R. de Weck) 2012: 510 000 Franken (R. de Weck)* 2013: 492 000 Franken (R. de Weck) 2014: 560 000 Franken (R. de Weck)**
* Neuer Auszahlungsmodus (teilweise erst 2013); mit dem Vorjahr nicht vergleichbar. ** Mit dem Vorjahr nicht vergleichbar, da geänderter Zahlungsmodus (Laufjahr statt Vorjahr).
Der Geschäftsbericht inklusive Rechnung ist ab sofort unter www.srgssr.ch/gb2014 abrufbar.