Zürich (ots) – Der Schweizerische Baumeisterverband lehnt die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ab. Einen Bedarf für die vom Bundesrat zur Vernehmlassung vorgelegte Revision ist nicht ersichtlich. Weit dringlicher ist es jetzt, die erst gerade ein Jahr alte erste RPG-Revisionsetappe umzusetzen und mit voller Kraft die bauliche Verdichtung voranzutreiben.
Der Schweizerische Baumeisterverband sieht keinen Handlungsbedarf für eine weitere Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG). Mit der ersten Revision sind sämtliche bundesgesetzlichen Instrumente und Vorgaben geschaffen worden, die für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung gegen innen und einen haushälterischen Umgang mit dem Boden notwendig sind.
Vordringlich gilt es nun, die bauliche Verdichtung und deren Akzeptanz bei Wohneigentümern, Mietern und lokalen Baubehörden voranzutreiben. Dabei sind auch die Hindernisse für den Ersatzneubau, der sinnvolle Verdichtungen oft erst ermöglicht, aus dem Weg zu räumen. Dies sind aber ausschliesslich Fragen des kantonalen und kommunalen Baurechts und der guten Praxis. Eine weitere Gesetzesrevision auf Bundesebene braucht es dafür nicht.
Dies umso mehr, als die erste RPG-Revisionsetappe erst gerade seit 1. Mai 2014 in Kraft ist. Deren Umsetzung wird die Kantone Jahre beanspruchen. Allein die Erstellung der Richtpläne absorbiert ihre Raumplanungs-Ressourcen weitgehend. Eine erneute Revision zum jetzigen Zeitpunkt könnten die wenigsten Kantone verkraften.
Dies gilt ganz besonders für die vom Bundesrat vorgeschlagene beinahe allumfassende RPG-Revision. Diese schanzt dem Bund Aufgaben zu, die gemäss Verfassung von den Kantonen und Gemeinden wahrzunehmen sind. Mit zahlreichen Bestimmungen aus der Energie- oder der Verkehrspolitik oder sogar der Sozial- oder Integrationspolitik sprengt sie die Aufgaben eines Rahmengesetzes bei weitem. Demokratiepolitisch fragwürdig ist schliesslich die Einführung sogenannter «funktionaler Räume». Damit wird die bisher gut funktionierende, meist informelle Zusammenarbeit zwischen kantonalen und kommunalen Raumplanungsbehörden quasi als neue staatliche Entscheidungsebene installiert.