Travail.Suisse Lohndumping ist eine Realität – Lohnschutz wird wichtiger

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Bern (ots) – Der heutige Bericht des SECO zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen FlaM zum freien Personenverkehr zeigt, dass Lohndumping in der Schweiz eine Realität ist. Die Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt im Rahmen der FlaM sind daher auch in Zukunft unabdingbar – nur so kann der Lohnschutz in der Schweiz garantiert werden. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar, dass es einen funktionierenden Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen braucht, um die politischen Aufgaben der Zukunft bewältigen zu können.

Die flankierenden Massnahmen wurden zeitgleich mit der Personenfreizügigkeit eingeführt, um die in- und ausländischen Arbeitnehmenden vor Verstössen gegen die schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen. Dazu wurden 2014 mehr als 33’000 Betriebe sowie 7’000 meldepflichtige Selbständigerwerbende auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen hin kontrolliert. Dass diese Kontrollen zwingend notwendig sind, beweisen die Ergebnisse: In Bereichen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (AVE GAV) haben die tripartiten Kommissionen bei 10% der Schweizer Arbeitgebern und bei 12% der Entsendebetriebe eine Unterbietung der üblichen Löhne festgestellt. In Bereichen mit AVE GAV haben die paritätischen Kommissionen bei 29% der kontrollierten Schweizer Arbeitgeber und bei 28% der kontrollierten Entsendebetriebe vermutete Verstösse festgestellt. „Lohndumping ist in der Schweiz eine Realität und die flankierenden Massnahmen sind absolut zentral zum Schutz des Arbeitsmarktes und der Löhne und Arbeitsbedingungen „, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.

Flankierende Massnahmen sind wichtig und ausbaufähig

Travail.Suisse teilt grundsätzlich die Einschätzung des SECO, wonach sich die flankierenden Massnahmen als Instrumente bewährt haben und die Kontrolldichte ausreichend ist. Es zeigen sich aber auch kritische Punkte. Einerseits muss in Bereichen ohne Mindestlohn (aus AVE GAV oder NAV) auf die orts- und branchenüblichen Löhne abgestützt werden. Das Festlegen von orts- und branchenüblichen Löhnen ist schwammig, teilweise willkürlich und durch zu tiefe Referenzlöhne nutzlos. Wird trotzdem ein Verstoss festgestellt, kommt es mit dem betroffenen Betrieb zu einem Verständigungsverfahren zur Nachzahlung, resp. Anpassung der Löhne. Diese sind 2014 aber weniger erfolgreich als 2013 verlaufen. Bei Schweizer Betrieben konnten nur 59% (2013: 69%) und bei Entsendebetrieben 70% (2013: 76%) erfolgreich abgeschlossen werden. Andererseits wurde bei 12% der überprüften Selbständigerwerbenden eine Scheinselbständigkeit vermutet. Dies ist eine beträchtliche Zunahme gegenüber den 7.4% im 2013.

Es ist endlich an der Zeit, die mit der Revision des EntsG auf den 1.1.2013 in Kraft getretenen Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit auf ihre Wirksamkeit zu analysieren, schliesslich hat sich die Zahl der meldepflichtigen Selbständigerwerbenden seit 2010 verdoppelt. Für Fischer ist klar: „Die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen muss erleichtert werden; wo dies nicht möglich ist, braucht es den Erlass von Normalarbeitsverträgen. Ausserdem sind die Massnahmen gegen Scheinselbständigkeit genau zu analysieren und gegebenenfalls anzupassen – nur so können die flankierenden Massnahmen effektiv angewandt und der Lohnschutz in der Schweiz garantiert werden“.[content_block id=29782 slug=ena-banner]

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Über Leonard Wüst

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