Zürich (ots) – Behinderungen des privaten Wohnungsbaus und risikoreiche Bundesprogramme auf Kosten der Steuerzahler sind kontraproduktiv für den Wohnungsmarkt. Erforderlich sind Planungs- und Baugesetze, die eine massvolle Verdichtung in gut erschlossenen Gebieten erlauben. Ein grosses Wohnungsangebot am richtigen Ort nützt allen Bewohnern, Mietern wie Ei-gentümern, mehr als staatlich verbilligte Wohnungen für einzelne Begünstigte.
Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband suggeriert undifferenziert „grosse Probleme auf dem Wohnungsmarkt“ und lanciert eine Eidg. Volksinitiative für ein immenses staatliches Förder-programm des Gemeinnützigen Wohnungsbaus. Mit staatlichen Mitteln und Zwangsmassnahmen sollen private Investitionen in den Wohnungs- markt zurückgedrängt und stattdessen auf Kosten der Steuerzahler den Bau und Erwerb von staatlich vergünstigten Miet-Wohnungen gefördert werden. Bereits heute unterstützt der Bund auf Basis des Wohnraumförderungs-gesetzes die Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. So wurde jüngst vom Bund ein neuer Rahmenkredit über 1.9 Milliarden Franken zur Risikoabsicherung für den gemeinnützigen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Damit sind insgesamt Verpflichtungen von mehr als 3 Milliarden Franken an Bundesgeldern für die staatliche Wohnbauförderung ausstehend. Das Risiko für den Ausfall dieser Steuermittel trägt der Steuerzahler. Mit den milliardenschweren Förderprogrammen des Bundes in den 90er Jahren wurden staatlich geförderte Wohnbauten teils zur falschen Zeit am falschen Ort gebaut. In den darauffolgenden Jahren musste der Bund hunderte von Millionen Franken abschreiben. Der Mieterverband will noch mehr Steuergelder für den preisgünstigen Wohnungsbau; der Anteil der privaten Investitionen soll zurückgedrängt werden. Der Hauseigentümerverband Schweiz lehnt die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung entschieden ab. Die Belastung der Haushalts-einkommen des Mittelstandes mit Wohnkosten ist seit Jahren stabil bei unter 20%. Dies bestätigt auch eine jüngst vom Bund erstellte detaillierte Studie zur wirtschaftlichen Lage der Mittelschicht. Bei der staatlichen Hilfe ist daher sicherzustellen, dass sie nur Personen zugutekommt, die wirklich darauf angewiesen sind. Um dies zu erreichen, ist die Subjekthilfe (an Personen, die keine geeignete Wohnung finden) besser geeignet als die Objekthilfe (Förderung von Wohnbauträgern). In Wohnungsfragen sind die Kantone und Städte zuständig. Dies ist auch sachgerecht, denn der Wohnungsmarkt in der Schweiz ist äusserst heterogen. Angebot, Nachfrage und Preis unterscheiden sich regional sehr stark. Die Kantone und Städte sind näher am Markt als der Bund. Sie können, wo notwendig, zielgerichteter reagieren. Sie sind bereits heute aktiv und leisten erhebliche Beiträge im Bereich der Wohnraumförderung. Eine Wohnbauförderung mit der Giesskanne auf Bundesebene ist falsch.[content_block id=29782 slug=ena-banner]