Zürich (ots) – Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat die Energiestrategie zu Ende diskutiert. Aus Sicht des HEV Schweiz ist erfreulich, dass die UREK in einigen Punkten wieder auf die Linie des Bundesrates geschwenkt ist. Nach wie vor besteht jedoch noch Korrekturbedarf.
Knapp zwei Jahre nachdem der Bundesrat die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorgestellt hat, ist diese Vorlage bereit, um im Zweitrat diskutiert zu werden. Auch wenn einzelne Artikel wie die Höhe der CO2-Abgabe in dieser Zeit bereits überholt worden sind, ist das Thema nach wie vor brisant und Handlungsbedarf ist gegeben.
- Der Netzzuschlag auf Strom wird mit der Erhöhung per Anfang 2016 auf 1.3 Rp/kWh bereits dreimal so hoch ausfallen wie bei seiner Einführung. Das Anheben der Obergrenze auf 2.3 Rp/kWh würde diesen Trend ungebremst fortsetzen. Hiermit wird bereits ein Teilentscheid zur Lenkungsabgabe vorweggenommen. Entsprechend ist die Obergrenze bei 1.5 Rp/kWh zu belassen.
- Nicht sehr konsequent ist die UREK-S beim Zeitpunkt der Erhöhung des Netzzuschlages. Dieser soll möglichst schnell auf das Maximum erhöht werden, gleichzeitig soll die Förderung spätestens sechs Jahre nach Einführung des Gesetzes gestoppt werden. Stellt sich nur die Frage, was mit den Einnahmen des Netzzuschlages dann geschieht.
- Ein weiteres Zeichen der fehlenden Strategie ist die geplante CO2-Abgabe auf "Dreckstrom". Aufgrund der Förderung der Photovoltaik rentiert die hiesige Wasserkraft nicht mehr und es muss zur Deckung der Bandenergie Kohlestrom aus Deutschland importiert werden. Dieser soll nun mit einer Strafabgabe versehen werden, um erneut Fördergelder ausbezahlen zu können.
- Mit dem Vorschlag, energetische Gesamtsanierungen über drei Steuerperioden vom Einkommen abziehen zu können, folgt die UREK-S dem Nationalrat. Leider wird diese Massnahme postwendend mit der Anknüpfung an einen minimal zu erreichenden Energiestandard zunichte gemacht. Das Erreichen eines solchen Standards ist mit einer etappierten Erneuerung erst in der letzten Etappe möglich, weshalb die steuerlichen Anreize für die ersten Sanierungsschritte entfallen und so vermehrt darauf verzichtet werden dürfte.
Der Gebäudepark wird zweifelsohne seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Hierzu sind jedoch wirkliche Anreize aus finanzieller und noch mehr aus Sicht der Bewilligungsverfahren notwendig. Eigentümer benötigen hierzu fachmännische Unterstützung, nicht nur im Energiebereich, sondern auch in rechtlichen und marktwirtschaftlichen Belangen. Erst wenn es gelingt aufzuzeigen, dass sich umfassende Erneuerungen wirtschaftlich wie auch gesellschaftspolitisch rentieren, werden sie auch umgesetzt.[content_block id=29782 slug=ena-banner]