Zürich (ots) – Pro Senectute appelliert an den Nationalrat, die Vorlage zur Neuberechnung der Mietzinsmaxima nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Anhebung der Mietpauschalen von heute CHF 1’100.- ist für 29 Prozent der Senioren, welche Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, eine existentielle Frage. Die Mietzinszuschüsse decken bereits heute die Mietkosten von über 40’000 Personen mit EL nicht mehr ab. Diese müssen sich die Miete vom Lebensunterhalt absparen oder sie machen Schulden.
Die Mietzinszuschüsse bei den Ergänzungsleistungen wurden seit 2001 nicht angepasst. Die durchschnittlichen Mieten sind in diesem Zeitraum jedoch um 20 Prozent gestiegen, in Ballungszentren sind die Anstiege noch höher. Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat im Juni entschieden, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Mit der Begründung, die Anpassung der Mietzinsmaxima solle im Rahmen der Gesamtrevision des Bundesgesetzes zu den Ergänzungsleistungen behandelt werden.
Gemäss Nachfrage von Pro Senectute Schweiz beim Bundesamt für Sozialversicherungen können bereits heute über 40’000 Pensionierte ihre Miete nicht mehr mit den heute geltenden Pauschalen bezahlen. Aus der Sozialberatung wissen wir: Die Betroffenen sparen sich die Mietkosten vom täglichen Lebensunterhalt ab oder verschulden sich.
Werner Schärer, Direktor von Pro Senectute Schweiz stellt klar: «Der Nationalrat hat es am Dienstag in der Hand, hier eine längst nötige Anpassung zu machen. Die im letzten Dezember ans Parlament überwiesene Botschaft des Bundesrates ist eine gute Vorlage, die schnelle Lösungen erlaubt.»