Zürich (ots) – Der Ständerat hat sich am 23. September 2015 gegen eine Verteilung der Abzüge auf vier Steuerperioden ausgesprochen, obwohl die Eigentümer beträchtliche Kosten für die energetische Sanierung des Gebäudes auf sich nehmen. Es besteht nach wie vor Korrekturbedarf.
Knapp zwei Jahre nach dem der Bundesrat die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorgestellt hat, wurde die Vorlage gestern im Ständerat diskutiert. Brisantes Thema war unter anderem die Abzugsfähigkeit von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Dabei besteht nach wie vor Handlungsbedarf.
- Es ist bedauerlich, dass der Anreiz, die Kosten für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, über mehrere Steuerperioden zu verteilen, mit dem Entscheid des Ständerats zunichte gemacht wurde. Ein solcher Anreiz wäre dem Ziel der Energiestrategie 2050 sehr förderlich gewesen. Denn heute werden umfassende energetische Sanierungen dadurch gehemmt, dass die Investitionen nur in dem Jahr der effektiven Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Für Privatbesitzer bedeutet dies, dass sie zwar im Renovationsjahr oft gar keine Steuern zahlen, im Folgejahr aber bereits wieder voll steuerpflichtig sind. Deshalb wird mit kleinen Sanierungsschritten gearbeitet, die über mehrere Jahre verteilt werden und somit eine sinnvolle energetische Gesamtsanierung verhindern.
- Der Entscheid des Ständerats ist umso stossender, als dass gemäss jetzigem Stand der Vorlage die Industrie und der Verkehr geschont werden sollen und vor allem die Gebäudeeigentümer in die Pflicht genommen werden. Der HEV Schweiz ist der Ansicht, dass alle Immissionsverursacher ihren Teil zur Erreichung des Energieziels leisten müssen und nicht nur die Eigentümer. Dabei handelt es sich einmal mehr um eine selektive Schlechterstellung der Eigentümer ohne sachliche Begründung. Energetische Sanierungen sind nicht gratis zu haben. Sie erfordern einen hohen Investitionsaufwand von den Gebäudeeigentümern. Vor diesem Hintergrund ist es besonders ärgerlich, dass einer der wenigen Anreize für die Eigentümer in der Vorlage nun gestrichen werden soll.
- Der Ständerat hat entschieden, dass kein energetischer Mindeststandard für die Abzugsfähigkeit solcher Investitionen festgelegt werden soll. Das ist sehr begrüssenswert, denn eine solche Mindestanforderung wäre schwierig zu definieren gewesen und hätte Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung vor erhebliche praktische Schwierigkeiten gestellt.
Der Gebäudepark hat bereits einen grösseren Beitrag für Energieeinsparungen geleistet und wird dies zweifelsohne auch weiterhin tun. Eigentümer benötigen hierzu jedoch Anreize aus finanzieller und auch aus Sicht der Bewilligungsverfahren. Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die Verteilung der Kosten über mehrere Steuerperioden wieder aufgenommen wird. Denn die Vorlage geht nach dem Entscheid des Ständerats wieder zurück an den Nationalrat als Erstrat.[content_block id=29782 slug=ena-banner]