HEV Schweiz: Killer bei der Energiewende 2050?

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Hauseigentümerverband Schweiz

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Zürich (ots) – Der Ständerat hat sich am 23. September 2015 gegen eine Verteilung der Abzüge auf vier Steuerperioden ausgesprochen, obwohl die Eigentümer beträchtliche Kosten für die energetische Sanierung des Gebäudes auf sich nehmen. Es besteht nach wie vor Korrekturbedarf.

Knapp zwei Jahre nach dem der Bundesrat die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorgestellt hat, wurde die Vorlage gestern im Ständerat diskutiert. Brisantes Thema war unter anderem die Abzugsfähigkeit von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Dabei besteht nach wie vor Handlungsbedarf.

   - Es ist bedauerlich, dass der Anreiz, die Kosten für 
     Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz 
     dienen, über mehrere Steuerperioden zu verteilen, mit dem 
     Entscheid des Ständerats zunichte gemacht wurde. Ein solcher 
     Anreiz wäre dem Ziel der Energiestrategie 2050 sehr förderlich 
     gewesen. Denn heute werden umfassende energetische Sanierungen 
     dadurch gehemmt, dass die Investitionen nur in dem Jahr der 
     effektiven Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Für 
     Privatbesitzer bedeutet dies, dass sie zwar im Renovationsjahr 
     oft gar keine Steuern zahlen, im Folgejahr aber bereits wieder 
     voll steuerpflichtig sind. Deshalb wird mit kleinen 
     Sanierungsschritten gearbeitet, die über mehrere Jahre verteilt 
     werden und somit eine sinnvolle energetische Gesamtsanierung 
     verhindern.
   - Der Entscheid des Ständerats ist umso stossender, als dass 
     gemäss jetzigem Stand der Vorlage die Industrie und der Verkehr 
     geschont werden sollen und vor allem die Gebäudeeigentümer in 
     die Pflicht genommen werden. Der HEV Schweiz ist der Ansicht, 
     dass alle Immissionsverursacher ihren Teil zur Erreichung des 
     Energieziels leisten müssen und nicht nur die Eigentümer. Dabei 
     handelt es sich einmal mehr um eine selektive Schlechterstellung
     der Eigentümer ohne sachliche Begründung. Energetische 
     Sanierungen sind nicht gratis zu haben. Sie erfordern einen 
     hohen Investitionsaufwand von den Gebäudeeigentümern. Vor diesem
     Hintergrund ist es besonders ärgerlich, dass einer der wenigen 
     Anreize für die Eigentümer in der Vorlage nun gestrichen werden 
     soll.
   - Der Ständerat hat entschieden, dass kein energetischer 
     Mindeststandard für die Abzugsfähigkeit solcher Investitionen 
     festgelegt werden soll. Das ist sehr begrüssenswert, denn eine 
     solche Mindestanforderung wäre schwierig zu definieren gewesen 
     und hätte Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung vor erhebliche
     praktische Schwierigkeiten gestellt.

Der Gebäudepark hat bereits einen grösseren Beitrag für Energieeinsparungen geleistet und wird dies zweifelsohne auch weiterhin tun. Eigentümer benötigen hierzu jedoch Anreize aus finanzieller und auch aus Sicht der Bewilligungsverfahren. Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die Verteilung der Kosten über mehrere Steuerperioden wieder aufgenommen wird. Denn die Vorlage geht nach dem Entscheid des Ständerats wieder zurück an den Nationalrat als Erstrat.[content_block id=29782 slug=ena-banner]

Dieser Beitrag wurde am von unter schweizweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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