Bern (ots) – Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst die seit langem erwartete Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens für die Revision des Gleichstellungsgesetzes im Hinblick auf die Beseitigung der Lohnungleichheit. Travail.Suisse ist allerdings überzeugt, dass sich die Lohndiskriminierung ohne obligatorische und regelmässige Kontrollen und ohne abschreckende Sanktionen nicht beseitigen lässt. Es sind vor allem die Frauen, die lohnmässig diskriminiert werden. Sie bezahlen seit zu langer Zeit den Preis für den Mangel an Transparenz und für die Nachlässigkeit der Unternehmen.
Obligatorische Überprüfung der Löhne alle vier Jahre bei allen Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten, Information des Personals über die Ergebnisse dieser Überprüfung, Kontrolle der Analyse durch eine externe Revision: Travail.Suisse freut sich über diese Elemente der Revision des Gleichstellungsgesetzes. Damit wird ein Schritt in Richtung von mehr Transparenz gemacht. Um die Lohndiskriminierung zu beseitigen, von der in der Schweiz vor allem die Frauen betroffen sind, braucht es aber zusätzliche Massnahmen: Abschreckende Sanktionen und staatliche Handlungsmöglichkeiten sind unabdingbar.
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse: « Niemand darf gegen das Gesetz verstossen, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen, auch und vor allem dann nicht, wenn der Verstoss aus Nachlässigkeit erfolgt. In einer sich schnell verändernden Welt braucht es unbedingt regelmässige Kontrollen, insbesondere im Bereich der Löhne, der immer noch ein Tabu ist.“
Die einzige Sanktion, die in der heute vom Bundesrat präsentierten Vorlage vorgesehen ist, ist eine vom Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann zu erstellende schwarze Liste mit jenen Unternehmen, die ihre Löhne nicht kontrolliert und ihre Analyse keiner Revision unterzogen haben. Diese Variante muss unbedingt umgesetzt werden, es handelt sich dabei um das absolute Minimum.
Im Herbst des letzten Jahres hat der Bundesrat festgestellt, dass freiwillige Lösungen alleine nicht genügen, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn umzusetzen. Ursprung dieser Feststellung waren die zu dürftigen Resultate des Lohngleichheitsdialogs zwischen den Sozialpartnern, der es den Unternehmen ermöglichte, die Löhne freiwillig und sozialpartnerschaftlich zu überprüfen. Nur gerade rund 50 Unternehmen, wovon ein grosser Teil Unternehmen der öffentlichen Hand oder nicht gewinnorientierte Organisationen waren, haben sich an diesem Dialog beteiligt.
Die Lohndiskriminierung ist eine Tatsache, die seit der Inkraftsetzung des Gleichstellungsgesetzes im Jahre 1996 besteht. Unser Land muss der Ungleichbehandlung von Frau und Mann bei den Löhnen jetzt endlich den Riegel schieben. Die Revision des Gesetzes ist dringend, denn anders als die Mehrheit der Gesetze enthält es keinen Kontroll- und Sanktionsmechanismus für die Unternehmen in Sachen Lohnungleichheit. Die ohne objektive Kriterien begründbare Lohndiskriminierung kostet die erwerbstätigen Frauen seit 20 Jahren 7 Milliarden Franken pro Jahr. Das muss ein Ende haben[content_block id=29782 slug=ena-banner]