Zürich (ots) – Der Bundesrat lanciert eine weitere IV-Reform. Nach dem Scheitern der Revision 6b ein notwendiger Schritt. Die Reform des Bundesrats sieht allerdings lediglich qualitative Massnahmen vor. Für die Sanierung der IV, die nach wie vor ein strukturelles Defizit von 600 Millionen Franken pro Jahr einfährt, reicht das nicht. Es braucht daneben weitere Sparmassnahmen.
Der Bundesrat setzt zu einer weiteren IV-Reform an. Nach dem Absturz der Revision 6b ein notwendiger Schritt. In seiner Vorlage präsentiert der Bundesrat denn auch wichtige qualitative Massnahmen. Beispielsweise will er sich mehr um psychisch beeinträchtigte Menschen und Jugendliche kümmern, die Früh-Früherfassung etablieren oder – wie arbeitgeberseitig bereits mehrfach gefordert – die Unternehmen bei der beruflichen Integration künftig noch gezielter unterstützen.
Bundesrat anerkennt Engagement der Arbeitgeber
In seiner Vorlage attestiert der Bundesrat den Arbeitgebern zudem, dass sie sich bereits «zahlreich» engagieren würden in der beruflichen Integration. Dieser – freiwillige – Effort trägt Früchte. So sorgten die Arbeitgeber zusammen mit der IV letztes Jahr dafür, dass 20’000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen ihren Job behalten oder eine neue Stelle finden konnten. Das sind 10 Prozent mehr als 2013 und sogar 20 Prozent mehr als 2012. Und laut einer jüngsten Erhebung des Bundesamts für Statistik sind bereits 72 Prozent der beeinträchtigten Menschen erwerbstätig – ein hoher Anteil. Mit Blick auf die Erwerbslosigkeit sind die Verhältnisse zwischen beeinträchtigten und nicht-beeinträchtigten Menschen sogar fast ausgeglichen: Lediglich 4 Prozent der Beeinträchtigten sind erwerbslos; bei den Nicht-Beeinträchtigten sind es 3 Prozent. Das zeigt: Die IV wandelt sich zusehends in eine Integrationsversicherung – und die Arbeitgeber tragen wesentlich dazu bei.
Diese Erfolge sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass das Zusammenspiel zwischen Arbeitgebern, IV-Stellen und Privatversicherern immer besser funktioniert. Initiativen wie Compasso – ein Verein unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der alle zentralen Akteure in der beruflichen Integration vernetzt – leisten hier viel. Compasso bzw. das freiwillige Engagement der Arbeitgeber verdeutlichen auch: Gesetzliche Verpflichtungen sind unnötig, schlimmstenfalls kontraproduktiv. Erfolge bei der beruflichen Integration sind nämlich vor allem das Resultat bedürfnisgerechter und flexibler Strukturen. Starre gesetzliche Vorschriften stehen dem im Wege.
Die IV ist nicht saniert!
Die bundesrätliche Reform hat allerdings einen Haken: Sie reicht für die Sanierung der IV nicht aus. Es braucht neben den qualitativen Massnahmen weitere Einsparungen. Denn nach Abzug des befristeten Mehrwertsteuer-Zuschlags und der Schuldzins-Übernahme durch den Bund fuhr die IV 2014 nach wie vor ein strukturelles Defizit von über 600 Millionen Franken ein. Selbst im besten Fall wird die IV ihre Schulden bei der AHV von gegen 14 Milliarden Franken nicht vor 2030 abgetragen haben.
So liegt es nun am Parlament, zumindest über die Kinderrenten (Renten für IV-Bezüger mit Kindern) und die Reisekosten rasch weitere Einsparungen zu beschliessen. Die nationalrätliche Sozialkommission hatte im letzten Jahr entschieden, diese im Rahmen von 6b sistierten Sparmassnahmen wieder zu lancieren. Sie müssen nun schnellstmöglich aufgegriffen und umgesetzt werden. Damit wäre ein weiterer, wichtiger Sanierungsschritt gemacht.[content_block id=29782 slug=ena-banner]