Bern (ots) – Der Schweizerische Städteverband bedauert, dass der Ständerat bei der Unternehmenssteuerreform III die Städte und Gemeinden vergisst. Die kleine Kammer hat einen Antrag abgelehnt, der von den Kantonen verlangt hätte, die betroffenen Städte und Gemeinden an den Ausgleichzahlungen des Bundes ebenfalls zu beteiligen. Denn Städte und Gemeinden sind ebenso von Steuerausfällen betroffen wie die Kantone, wenn diese die Gewinnsteuern senken.
Bei der Behandlung der Unternehmenssteuerreform III berücksichtigte der Ständerat die Anliegen der Städte und Gemeinden nur teilweise. Zwar stimmte die kleine Kammer der Erhöhung der vertikalen Ausgleichsmassnahmen des Bundes von einer auf 1,2 Milliarden Franken zu. Der Städteverband hatte sich im Vorfeld ebenfalls für eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer ausgesprochen, um so die Auswirkungen der kantonalen Gewinnsteuersenkungen besser abzufedern.
Nichts wissen wollte der Ständerat hingegen von einem Antrag für eine Berücksichtigung der kommunalen Steuerausfälle. Der Antrag von Ständerat Hans Stöckli (SP/BE) hätte die Kantone lediglich in allgemeiner Form aufgefordert, die kommunalen Steuerausfälle ebenfalls zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung wären die Kantone frei gewesen. Somit wäre ihre Organisationsautonomie nicht tangiert gewesen. Der Städteverband ist enttäuscht, dass nicht einmal eine derart zurückhaltende Bestimmung eine Mehrheit gefunden hat. Schliesslich sind auch die eidgenössischen Räte an Artikel 50 der Bundesverfassung gebunden, der verlangt, dass der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden beachtet.
Schwerwiegende Auswirkungen auf Städte und Gemeinden
Der Schweizerische Städteverband hat wiederholt auf die Bedeutung der Unternehmenssteuern für die kommunale Ebene hingewiesen. Nach eigenen Schätzungen käme es auf der kommunalen Ebene allein zu Steuerausfällen im Umfang von 1,3 Milliarden Franken, wenn die kantonalen Gewinnsteuern auf durchschnittlich 16 Prozent gesenkt würden (wie vom Bundesrat erwartet). Ohne eine Beteiligung der kommunalen Ebene an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes sind derart massive Mindereinnahmen für Städte und Gemeinden nicht verkraftbar. Sie wären gezwungen, Leistungen abzubauen oder die Ausfälle mit Steuererhöhungen für die natürlichen Personen aufzufangen. Damit wäre weder der Standortqualität, noch der Akzeptanz der Unternehmenssteuerreform III gedient. Der Städteverband hofft, dass der Nationalrat den Entscheid des Ständerates korrigiert und die Kommunen ebenfalls berücksichtigt.
Erst kürzlich hat eine Studie der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) aufgezeigt, dass 80 Prozent der Bundessteuern von juristischen Personen aus den Städten stammen. Wirtschaftlich starke Städte tragen wesentlich zu den Fiskaleinnahmen von Bund und Kantonen bei. Deshalb ist es unverständlich, dass sie wie die Gemeinden bei der Unternehmenssteuerreform III vergessen gehen.