Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) nimmt vom Planungsbericht über den Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden in der Volksschulbildung grossmehrheitlich zustimmend Kenntnis. Sie spricht sich für eine künftige Kostenübernahme durch den Kanton in der Höhe von 50 Prozent und eine Überprüfung der Thematik im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 2018 aus.
Im Bereich Volksschulbildung trägt der Kanton Luzern heute 25 Prozent der Kosten, die Gemeinden kommen für 75 Prozent der Ausgaben auf. In mehreren Vorstössen hatte der Kantonsrat die Prüfung dieses heute geltenden Kostenteilers angeregt. Im Planungsbericht «Kostenteiler Kanton – Gemeinden in der Volksschulbildung» führt der Regierungsrat die beiden folgenden Varianten aus:
Kantonsbeitrag 30 Prozent: Mehrkosten für den Kanton von rund 27 Millionen Franken
Kantonsbeitrag 50 Prozent: Mehrkosten für den Kanton von rund 133 Millionen Franken
Da beide Varianten erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Kanton und Gemeinden haben, schlägt die Regierung vor, diese Thematik umfassend im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 2018 zu bearbeiten.
Nur Kostenteiler 50:50 zielführend
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) ist auf den Planungsbericht eingetreten und hat diesen in der Schlussabstimmung grossmehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Minderheit in der Kommission will den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen. Die Kosten für Verbundaufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton werden üblicherweise 50:50 aufgeteilt. So war in der WAK auch unbestritten, dass nur eine Veränderung des Kostenteilers auf 50:50 zielführend ist. Die Auswirkungen und vor allem auch die möglichen Lösungsansätze für die Umsetzung hat die Kommission sehr kritisch geprüft. Aufgrund vieler offener Fragen und den vielen Auswirkungen auf andere Bereiche ist sie ebenfalls der Ansicht, dass die Umsetzung in der Aufgaben- und Finanzreform 2018 aufzunehmen und darin umfassend zu bearbeiten ist.
Der Kantonsrat behandelt voraussichtlich in der Januarsession 2016 den Planungsbericht B 19 über den Kostenteiler zwischen Gemeinden und dem Kanton in der Volksschulbildung.[content_block id=29782 slug=ena-banner]