Abstimmung Asylinitiative: Regierung erläutert ablehnende Haltung

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logo-staatskanzlei-luzernDie Volksbotschaft über die Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» ist heute auf w w w. lu. ch veröffentlicht und den Medien vorgestellt worden. Die Botschaft wird in den nächsten Tagen den Stimmberechtigten des Kantons Luzern zugestellt. Sozialdirektor Guido Graf ging an der Medienkonferenz auf die Argumente des Initiativ-Komitees ein und erläuterte die ablehnende Haltung des Regierungsrates.

Die Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» verlangt eine Ergänzung der Kantonsverfassung. Die Anregungen betreffen die allgemeine Zuständigkeit im Asylwesen im Kanton und speziell bei der Unterbringung, den Schutz der Bevölkerung, die Umplatzierung von Asylsuchenden sowie die Mitsprache der Gemeinden bei der Unterbringung. Ziel der Initiative ist gemäss dem Komitee der SVP, Ordnung in das Luzerner Asylwesen zu bringen, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern und die Gemeinden von den Kosten des Asylwesens zu befreien.

Asylgewährung ist Bundessache
Für die Asylgewährung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Die Kantone haben im Asyl- und Flüchtlingsbereich eine Vollzugsaufgabe zu erfüllen. Aufgrund der eidgenössischen Gesetzgebung muss der Kanton Luzern 4,9 Prozent der Asylsuchenden, die in die Schweiz kommen, vom Bund übernehmen. Sozialdirektor Guido Graf gibt deshalb zu bedenken: «Auch mit einem Ja zur Initiative können die Luzerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger keinen Einfluss darauf nehmen, wie viele Asylsuchende in Zukunft in den Kanton Luzern kommen.» Der Vollzug der Aufgabe ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen, aber auch zwischen den Kantonen und ihren Gemeinden. Da sich Asylsuchende immer in einer Gemeinde aufhalten müssen, kann die Vollzugsaufgabe der Kantone ohne Mitwirkung der Gemeinden gar nicht gelöst werden.

Zuständigkeiten sind bereits klar geregelt
Die Hauptverantwortung im Asylwesen liegt heute beim Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern. Um eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu erzielen, wurde im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 08 festgelegt, dass die Zuständigkeit für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nach zehn Jahren an die Wohnsitzgemeinde übertragen wird. Die Initianten verlangen nun, dass der Kanton alleine für das Asylwesen zuständig ist und diese Zuständigkeitsübertragung abgeschafft werden soll. «Ein Ja zur Initiative und damit eine einseitige Verschiebung würde die heute ausgewogene Lastenverteilung aus dem Gleichgewicht bringen», erklärt Guido Graf. Zudem fordert die Initiative, dass Asylsuchende maximal ein Jahr in einer Gemeinde wohnen dürfen. Eine solche Beschränkung würde unter Umständen jedoch zu mehrfachen Umplatzierungen von Personen führen, was das Asylwesen unnötig verteuert, die Gemeinden jedoch nicht entlastet.

Asyl ist kein Sicherheitsproblem
Indem die Initianten eine Verbesserung der Sicherheit für die Bevölkerung fordern, suggerieren sie ein Sicherheitsproblem. In Wahrheit gibt es jedoch heute keine Auffälligkeiten in Bezug auf die Kriminalität von Asylsuchenden. In und um die kantonalen Asylzentren herrscht Ruhe und Ordnung. Für alle Zentren gibt es Sicherheitsdispositive und die Zentrumsleitungen arbeiten eng mit der Luzerner Polizei zusammen. Guido Graf: «Asyl ist kein Sicherheitsproblem. Somit ist diese Forderung der Initianten bereits erfüllt.»

Initiative löst keine Probleme
Aus Sicht der Luzerner Regierung kann mit einem Ja zur Initiative kein einziges Problem gelöst werden. Vielmehr würden damit neue Probleme geschaffen. So würde gemäss Guido Graf die bereits heute sehr schwierige Suche nach Unterkunftsplätzen noch weiter erschwert: «Wenn Gemeinden individuell verhindern können, dass Asylsuchende auf ihrem Gemeindegebiet untergebracht werden, verschiebt sich das Problem einfach auf eine andere Gemeinde und es kommt zu einer unfairen Verteilung der Lasten.» Da der Wohnungsmarkt frei und günstiger Wohnraum heute vorwiegend auf der Landschaft vorhanden ist, würde ein Ja zur Initiative zudem dazu führen, dass Landgemeinden überproportional viele Personen aus dem Asylbereich beherbergen müssten.

Die Initianten begründen ihr Anliegen auch mit einer Erweiterung des Handlungsspielraums für die Regierung. Mit einem Ja zur Initiative würde jedoch genau das Gegenteil passieren. Die Vollzugsaufgabe im Asyl- und Flüchtlingsbereich würde noch deutlich schwieriger und könnte mit den ordentlichen Mitteln nicht mehr bewältigt werden. Die Notlage gemäss Gesetz über den Bevölkerungsschutz würde viel rascher eintreten, als dies bei der heute geltenden gesetzlichen Grundlage der Fall ist. «Ein Ja zur Initiative würde darum bedeuten, dass für die Unterbringung von Asylsuchenden schnell auf die Requirierung von öffentlichen Gebäuden wie zum Beispiel Turnhallen sowie auf private Unterkünfte wie Ferienwohnungen und Lagerunterkünfte zurück gegriffen werden müsste», führt der Sozialdirektor aus.

Ein Ja zur Initiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» schafft nicht Ordnung und löst kein einziges Problem. Ein Ja schafft neue Probleme. Die Regierung empfiehlt den Luzerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern darum die Ablehnung. Auch der Luzerner Kantonsrat lehnt die Initiative mit 82 zu 26 Stimmen deutlich ab.

Anhang
Referat Regierungsrat Guido Graf
Präsentation Regierungsrat Guido Graf
Volksbotschaft zur Asylinitiative

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Gestalteter Gesellschaftswandel[content_block id=29782 slug=ena-banner]