Der Luzerner Regierungsrat bejaht die vom Bund vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, welche neue Finanzhilfen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit vorsieht. Er beantragt jedoch, dass diese Finanzhilfen nachhaltig und nicht nur für eine befristete Dauer geleistet werden.
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