Der Luzerner Regierungsrat setzt für die Revision des Gesetzes über den Feuerschutz eine Projektgruppe ein.Diese klärt die Fragen, ob das Kaminfegermonopol grundsätzlich fallen und die Pflicht zur Feuerwehrersatzabgabe ausgeweitet werden soll. Im Vorfeld der Gesetzesanpassung ist eine Reduktion der Kaminfegerkreise von 19 auf 18 vorgesehen.
Heute können Kundinnen und Kunden im Kanton Luzern ihren Kaminfeger noch nicht frei wählen (Kaminfegermonopol). Der Regierungsrat legt in einer Verordnung fest, welche Gemeinden zu welchem Kaminfegerkreis gehören. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement wählt die kreisverantwortlichen Kaminfegermeister.
Im Rahmen einer Revision des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG) will der Regierungsrat einerseits dieses Kaminfegermonopol überprüfen und andererseits die Forderungen der als Postulat erklärten Motion M 563 von Armin Hartmann (SVP, Schlierbach) bezüglich Feuerwehrersatzabgabe berücksichtigen. Er hat dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt und einen Projektauftrag erteilt:
Kaminfegermonopol: Es sollen verschiedene Varianten einer Aufhebung des Kaminfegermonopols aufgezeigt und gegeneinander abgewogen werden. Insbesondere geht es um die Sicherstellung der Feuerschutz-Kontrollen und der ordnungsgemässen Reinigung der Anlagen.
Feuerwehrersatzabgaben: Es soll eine Auslegeordnung erstellt und Varianten evaluiert werden. Im Vordergrund steht eine Steigerung der Einnahmen der Gemeinden durch eine Ausweitung der Ersatzabgabepflicht auf quellenbesteuerte und beschränkt steuerpflichtige Personen
Breit aufgestellte Projektgruppe
Die Projektgruppe besteht aus Vertretern der Gebäudeversicherung Luzern (GVL), dem Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) und des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG). In der Untergruppe Kaminfegermonopol ist zudem der Luzerner Kaminfegermeister-Verband eingebunden. In der Untergruppe Feuerwehrersatzabgaben sind weiter die Dienststelle Steuern sowie der Feuerwehrverband vertreten. Für die Projektsteuerung ist Regierungsrat Paul Winiker (JSD) verantwortlich.
Nach der Auslegeordnung haben Projekt- und Untergruppen die Aufgabe, dem Regierungsrat aus den möglichen Varianten eine favorisierte Lösung vorzuschlagen. Voraussichtlich wird im Verlauf des Jahres 2017 ein Entwurf der Gesetzesrevision in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben.
Verordnung über die Kaminfegerkreise wird angepasst
Per 1. Juli 2017 stehen Neuwahlen der Kaminfegermeister und zugleich eine Neueinteilung der Kaminfegerkreise an. Die Revision des FSG wird bis dahin noch nicht abgeschlossen sein. Daher hat der Regierungsrat entschieden, die Verordnungspassung an die Hand zu nehmen und die Anzahl der Kreise von 19 auf 18 zu reduzieren. Damit sollen alle Kaminfegerkreise wieder genügend ausgelastet werden. Der Entwurf zur Verordnungsanpassung wird den betroffenen Gemeinden und dem Kaminfegermeister-Verband voraussichtlich im April 2016 zur Stellungnahme unterbreitet.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Wirtschaftsfreundliches Umfeld[content_block id=29782 slug=ena-banner]