Zürich (ots) – VIER PFOTEN konnte der heutigen Gerichtsverhandlung zwischen dem Raubtierparkbesitzer René Strickler und der Espace Real Estate AG in Solothurn beiwohnen. Nachdem die Mieterstreckung für das Gelände des Parkes am 31. Dezember 2015 definitiv ausgelaufen war, wurde heute vor dem Richteramt abgeklärt, wie die Umsetzung der angekündigten Zwangsräumung unter besonderer Berücksichtigung der dort untergebrachten 19 Grossraubtiere aussehen kann. Die Zukunft der Tiere ist äusserst ungewiss, obwohl sich alle Parteien um eine Lösung bemühen.
Das Richteramt Bucheggberg-Wasseramt entschied heute, dass es zu keiner zweiten Verhandlung kommen wird. Nach der Anhörung der Landbesitzerin Espace Real Estate AG sowie René Strickler sind die Standpunkte klar: Strickler erhofft sich eine Verlängerung der Frist von einem Jahr. Für Espace Real Estate AG ist diese Frist unverhältnismässig. Das Gericht verlangt von René Strickler eine aktuelle Liste mit allen Tieren, deren Alter und Gesundheitszustand. Der Befund dieser Liste wird entscheiden, ob es zu einem Gutachten kommen wird, in welchem die Konsequenzen für die Tiere im Falle einer Zwangsräumung und einer damit verbundenen Umplatzierung analysiert werden.
Erst bei einer angeordneten Zwangsräumung wird der Raubtierpark Subingen ein Tierschutzfall
VIER PFOTEN hat auf Eigeninitiative im November 2014 zum ersten Mal Kontakt mit René Strickler aufgenommen. Ziel der Kontaktaufnahme war, die aktuelle Situation der Tiere und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren, falls es zu einer Zwangsräumung kommen sollte. Erst bei einer Zwangsräumung würde der Fall Raubtierpark Subingen ein offizieller Tierschutzfall werden, denn ab diesem Moment stünde das Leben der 19 Grossraubtiere in Gefahr. Herr Strickler hatte damals und noch heute grosse Hoffnungen, dass er mit seinen Tieren auf dem Grundstück bleiben kann. Grund dafür ist ein Investor, der für die geforderten finanziellen Mittel im zweistelligen Millionenbereich aufkommen soll. Gemäss Strickler wird das Geld in den nächsten Tagen überwiesen.
Umplatzierung von 19 Grossraubtieren ist eine Herkulesaufgabe
Ob und was für eine Rolle VIER PFOTEN bei einer Zwangsräumung spielen würde, ist unklar. Eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden sowie René Strickler ist auf jeden Fall notwendig. Julie Stillhart, Länderchefin von VIER PFOTEN Schweiz ist besorgt: „Die Umplatzierung von 19 Grossraubtieren ist eine Herkulesaufgabe, die keine der involvierten Parteien alleine lösen kann. Wir appellieren daher an die Behörden sowie an Herrn Strickler, nun schnell die richtigen Hebel in Bewegung zu setzen und nach konkreten Lösungen zu suchen, falls der Investor im letzten Moment abspringt. Wir müssen noch immer davon ausgehen, dass es zu einer Zwangsräumung kommen könnte.“
Bei Zwangsräumung Teil der Lösung werden
VIER PFOTEN ist bereit, bei einer Zwangsräumung die Parteien zu unterstützen, wenn die Hilfe aktiv gefordert wird. In einem ersten Schritt würde die internationale Tierschutzorganisation beratend agieren. Durch die langjährige Expertise im Bereich von Grosskatzentransfers ist VIER PFOTEN in diesem Bereich ein kompetenter Ansprechpartner.
VIER PFOTEN gegen Privathaltung und Zirkushaltung von Grosskatzen
Der Fall des Raubtierparks Subingen zeigt exemplarisch verschiedene problematische Aspekte der Wildtierhaltung: Die Haltung von Wildtieren wie Pumas, Löwen oder Tiger stellt extrem hohe Ansprüche, die höchstens von wissenschaftlich geführten Zoos und guten Auffangstationen erfüllt werden können. Nicht zuletzt muss die Finanzierung und Unterbringung der Tiere auf Lebenszeit sichergestellt werden.[content_block id=29782 slug=ena-banner]