Revision des Bundesgerichtsgesetzes

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Der Luzerner Regierungsrat nimmt kritisch zur geplanten Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Stellung. Insbesondere hält er in seiner Stellungnahme zuhanden des Bundesamtes für Justiz fest, dass seit dem Inkrafttreten des BGG erst zehn Jahre verstrichen seien. Aufgrund dieser kurzen Dauer schlägt er vor, zuzuwarten und weitere Erfahrungen zu sammeln. Positiv nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass im Vernehmlassungsentwurf auf Bestimmungen verzichtet wurde, die langfristig alle Abteilungen des Bundesgerichts am Standort Lausanne zusammenführen würden.

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