Mitwirkung Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation

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Luzerner Staatskanzlei

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Das Agglomerationsprogramm Luzern ist gestützt auf die neuen übergeordneten Rahmenbedingungen zu einer dritten Generation weiterentwickelt worden. Diese setzt unter anderem im Bereich Siedlungen den Fokus noch stärker auf die Innenentwicklung und nimmt Gesamtverkehrskonzepte für die Zentren auf. Sie steht ab dem 7. März 2016 während 60 Tagen allen interessierten Kreisen zur Mitwirkung offen.

Das Agglomerationsprogramm Luzern (AP LU) packt mit vernetzten Massnahmen die Verkehrs- und Siedlungsprobleme der Agglomeration an. Es koordiniert die weitere Siedlungsentwicklung, verbessert in der Stadt und den umliegenden Gemeinden den Verkehrsfluss, fördert das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr, trägt zur Wirtschaftsentwicklung bei und schont die Umwelt. Für das Mitte 2012 dem Bund eingereichte AP LU der zweiten Generation wurde vor kurzem die Leistungsvereinbarung unterzeichnet. Festgehalten sind darin die Massnahmen mit Realisierungsbeginn von 2015 bis 2018 sowie die Unterstützung des Bundes mit Beiträgen von 35 Prozent.

Das AP LU der dritten Generation enthält Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2019 und 2022, baut auf der Gesamtkonzeption der beiden früheren Generationen auf und stellt eine gezielte Weiterentwicklung dar. Es wurde vom Kanton Luzern unter Co-Federführung des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus und des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) erarbeitet.

Umsetzung von Schlüsselarealen
Gestützt auf das aktualisierte Zukunftsbild 2035 und den daraus abgeleiteten Strategien wird im Bereich Siedlung gegenüber dem AP LU der zweiten Generation der Fokus noch stärker auf die Innenentwicklung gerichtet. Dabei stellt die raumplanerische und bauliche Umsetzung von Schlüsselarealen eine zentrale Massnahme dar, neu sind davon auch Ortskerne und Sanierungsgebiete betroffen. Im Bereich Landschaft und Erholung werden die Massnahmen zur Förderung der Landschaftsentwicklung und der räumlichen Konzentration der Erholungs- und Tourismusnutzungen in der Landschaft konkretisiert.

Gesamtverkehrskonzepte für Zentren
Im Bereich Verkehr werden die übergeordneten Schlüsselmassnahmen in Kompetenz des Bundes (Durchgangsbahnhof Luzern und Gesamtsystem Bypass) zusammen mit den entsprechenden ergänzenden Massnahmen (Ausbau S-Bahnsystem sowie Spangen Nord und Süd) ins AP LU der dritten Generation überführt und weiterentwickelt. Zudem werden Gesamtverkehrskonzepte für die Zentren Luzern Nord, Ost und Süd sowie für den Bereich Luzern West als neue Massnahmen aufgenommen. Eine weitere neue Massnahme stellt das Thema Fernbusse als Bestandteil des öffentlichen Verkehrssystems dar. Beim öffentlichen Verkehr sind ausserdem die Erkenntnisse und Massnahmen aus dem öV-Konzept AggloMobil tre eingeflossen (u.a. Förderung des RBus-Systems, eines hochwertigen Bussystems für die Stadt und die Agglomeration Luzern sowie verschiedene Optimierungen der weiteren Buslinien). Zur Förderung des Langsamverkehrs sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind ebenfalls verschiedene neue Massnahmen definiert und aufgenommen worden (Veloparkierungsanlagen, Netzoptimierungen, neue Netzelemente, Entschärfung Unfallschwerpunkte).

Mitwirkung ab 7. März 2016
Das Mitwirkungsverfahren für das AP LU der dritten Generation wird am 7. März 2016 eröffnet und dauert bis am 6. Mai 2016. Alle Unterlagen sind ab 4. März 2016 im Internet unter w w w. aggloprogramm. lu. ch sowie w w w. rawi. lu. ch aufgeschaltet oder können zu Büroöffnungszeiten bei der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) an der Murbacherstrasse 21 in Luzern sowie bei den Gemeindeverwaltungen der Agglomerationsgemeinden eingesehen werden.

Am 15. März 2016 findet im Zentrum Gersag in Emmenbrücke (Kongress-Saal) von 17.15 bis ca. 19.30 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung statt (Anmeldung unter info@luzernplus.ch bis spätestens am 13. März 2016). Alle interessierten Organisationen und Personen können sich gestützt auf ein Mitwirkungsformular zum AP LU der dritten Generation äussern.

Einreichung beim Bund Ende 2016
Die gestützt auf die Mitwirkung überarbeitete Version wird von den Delegierten des Entwicklungsträgers LuzernPlus verabschiedet, vom Regierungsrat des Kantons Luzern als Träger des AP unter Einbezug der Nachbarkantone NW und SZ beschlossen und spätestens Ende Dezember 2016 den Bundesbehörden zur Prüfung eingereicht. Die Mittelfreigabe wird anschliessend auf der Basis von weiterentwickelten und aktualisierten Agglomerationsprogrammen vorgenommen, wobei der Bund zurzeit mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) eine dauerhafte Lösung anstrebt.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Wirtschaftsfreundliches Umfeld
  • Leistungsfähige Verkehrssysteme
  • Perspektiven für die Regionen [content_block id=29782 slug=ena-banner]