Zürich (ots) – In seiner Botschaft zur Masseneinwanderungs-Initiative zuhanden des Parlaments hält der Bundesrat an seinem Plan fest, die neue Zuwanderungsregelung mit einem Schutzklausel-Mechanismus umzusetzen. Oberstes Ziel ist nach wie vor eine Einigung mit der EU. Damit wie auch mit der Vorbereitung der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien signalisiert der Bundesrat klar, die bilateralen Verträge erhalten zu wollen. Die ebenfalls verabschiedete Verschärfung der flankierenden Massnahmen ist indes unnötig und schränkt den liberalen Arbeitsmarkt weiter ein.
Der Bundesrat hat wie erwartet seine Botschaft zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative verabschiedet. Er setzt dabei, wie schon Ende letzten Jahres skizziert, auf einen Schutzklausel-Mechanismus. Das Ziel ist und bleibt eine einvernehmliche Lösung mit der EU. Da die angestrebte Lösung jedoch noch nicht zustande gekommen ist, schlägt er im Sinne eines Zwischenschritts eine einseitige Schutzklausel vor. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Landesregierung am Vorschlag einer Schutzklausel der Wirtschaft festhält. Eine Schutzklausel ist der einzig gangbare Weg, um sowohl innenpolitisch dem Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 wie auch aussenpolitisch den Verträgen zwischen der Schweiz und der EU gerecht zu werden. Denn grundsätzlich gilt damit weiterhin die Personenfreizügigkeit. Übersteigt die Zuwanderung ein bestimmtes Mass, wird die Schutzklausel aktiviert. Auf diesem Weg steuert die Schweiz die Zuwanderung eigenständig.
Die Stossrichtung des Bundesrats zeigt, dass er der Sicherung der bilateralen Verträge höchste Priorität einräumt. Ebenfalls positiv zu werten ist die Tatsache, dass die Sozialpartner in der Zuwanderungskommission vertreten und in die Festlegung der Höchstzahlen eingebunden sein werden. Auf der anderen Seite ist jedoch bereits vor der detaillierten Analyse der bundesrätlichen Botschaft klar, dass der SAV Anpassungen fordern wird. Für die Wirtschaft ist die unbürokratische und damit kontingentsfreie Beschäftigung von Grenzgängern und Kurzaufenthaltern bis zu zwölf Monaten zentral, wenn die gesuchten Arbeitskräfte im Inland nicht verfügbar sind. Im Sinne einer Lösung, welche die gesamtwirtschaftlichen Interessen berücksichtigt, müssen diese beiden Kategorien von Arbeitnehmenden zwingend von der Kontingentierung ausgenommen werden.
Gleichzeitig hat der Bundesrat die Botschaft zur Kroatien-Erweiterung vorgelegt, womit er zusätzlich signalisiert, den bilateralen Weg und das Forschungsprogramm «Horizon 2020» fortführen zu wollen. Die vom Bundesrat schliesslich vorgeschlagene Verschärfung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit kommt einer weiteren Einschränkung des liberalen Arbeitsmarkts gleich und entbehrt jeglicher Legitimation: Die FlaM haben sich in der Vergangenheit bewährt, wie verschiedene Berichte – selbst aus der Bundesverwaltung – mehrfach bestätigen. Verbesserungen im Vollzug der bisherigen Massnahmen reichen deshalb aus.[content_block id=29782 slug=ena-banner]