Zürich (ots) – Der Schweizerische Baumeisterverband wertet die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative als insgesamt positiv. Die Einführung einer Schutzklausel, die notfalls auch einseitig ausgelöst werden kann, ergibt sich als Konsequenz des vom Souverän angenommenen neuen Verfassungsartikels 121a.
Dass unterjährige Aufenthaltsbewilligungen nicht dem Schwellenwert angerechnet werden, der zur Auslösung der Schutzklausel führt, ist zu begrüssen. Personen, die sich nur für einen kurzen Arbeitsaufenthalt in der Schweiz befinden, sind keine Einwanderer im Sinne der Masseneinwanderungsinitiative.
Aus Sicht der Bauwirtschaft wichtig ist, dass auf die Einzelfallprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen verzichtet wird. Insbesondere in Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag mit hohen Mindestlöhnen, wie im Bauhauptgewerbe, führt eine solche Einzelfallprüfung zu einer nicht zu verantwortenden doppelten administrativen Belastung der Arbeitgeber.
Der Schweizerische Baumeisterverband wird die Vorschläge des Bundesrates noch detailliert prüfen. Dies im Besonderen auch mit Bezug auf die flankierenden Massnahmen.[content_block id=29782 slug=ena-banner]