Werkbeiträge für Kulturschaffende ausgeschrieben

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Der Kanton Luzern vergibt jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Die Werkbeiträge 2016 sind ab sofort in den vier Sparten «Jazz/Improvisierte Musik», «Theater und Tanz», «Freie Kunst» sowie «Programme von Kulturveranstaltern» ausgeschrieben.

Die Werkbeiträge 2016 bieten Kulturschaffenden die Möglichkeit, ein Projekt oder ein Werk auszuarbeiten. Ziel der kantonalen Kulturförderung ist es, damit die künstlerische Tätigkeit abzusichern wie auch Projekte weiter zu entwickeln.

Die Wettbewerbskommission des Kantons Luzern will mit der diesjährigen Ausschreibung Kulturschaffende in den folgenden vier Sparten fördern: «Jazz/Improvisierte Musik», «Theater und Tanz», «Freie Kunst» und «Programme von Kulturveranstaltern». Den vier Jurys stehen insgesamt 250‘000 Franken Fördermittel zur Verfügung (zwischen 15’000 und 30’000 Franken pro Projekt/Werk). Die Ausschreibung ist ab sofort eröffnet, Abgabetermin der Dossiers ist der 25. Juli 2016.

Die Sparte «Freie Kunst» wird zweistufig juriert: In der ersten Runde wählt die Jury anhand von Dossiers sechs bis acht Teilnehmende aus. In der zweiten Runde werden Originalarbeiten beurteilt und die Werkbeiträge vergeben. Diese Originalarbeiten sind vom 29.Oktober bis 13. November 2016 in der Hochschule Luzern – Design & Kunst an der Rössligasse 12 in Luzern öffentlich ausgestellt.

Die Theater und Tanz-Sparte ist ein wichtiges Fördergebiet – gerade auch im Hinblick auf den Aufbau einer starken Freien Szene, wie dies im Planungsbericht über die Kulturförderung vorgesehen ist. Deshalb gelangt diese Sparte auch 2016 erneut in die Ausschreibung.

Weitere Informationen: w w w. werkbeitraege. ch

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Lebendiger Kultur- und Sportkanton[content_block id=29782 slug=ena-banner]