Strafanzeige gegen Polizeikommandant: Administrativuntersuchung eröffnet

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Luzerner Staatskanzlei

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Aufgrund einer gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei eingereichten Strafanzeige hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement eine Administrativuntersuchung eröffnet. In den kommenden Tagen wird eine externe Person mit der Untersuchung beauftragt.

Am Dienstag, 8. März 2016, hatte die Luzerner Polizei im Rahmen eines ausserkantonalen Strafverfahrens den Auftrag, in Malters eine Wohnung zu durchsuchen. Dabei drohte eine in der Wohnung anwesende Frau auf die Polizei und andere Personen zu schiessen oder sich das Leben zu nehmen. Bei der polizeilichen Intervention von Mittwoch, 9. März 2016, wurde die Frau tot in der Wohnung aufgefunden. In diesem Zusammenhang wurde eine Strafanzeige gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei, Adi Achermann, und weitere Personen aus dem Polizeikorps bei der Staatsanwaltschaft Luzern eingereicht.

Adi Achermann, Kommandant der Luzerner Polizei

Adi Achermann, Kommandant der Luzerner Polizei

Wie in einem solchen Fall üblich, bereitet das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) eine Administrativuntersuchung vor. Sie soll klären, ob im Zusammenhang mit dem Einsatz in Malters die entsprechenden Dienstbefehle, Weisungen und Richtlinien korrekt eingehalten wurden und ob sich daraus allenfalls weiterer Regelungsbedarf ergibt. Für diese Untersuchung wird das JSD in den kommenden Tagen eine externe Person beauftragen. Da die Strafuntersuchung in jedem Fall Vorrang hat, wird die Administrativuntersuchung für die Dauer der Strafuntersuchung sistiert und erst nach deren Abschluss wieder aufgenommen.[content_block id=29782 slug=ena-banner]