Die Software, welche die meisten Luzerner Volksschulen für ihre Administration verwenden, genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr. Deshalb soll per Schuljahr 2019/2020 flächendeckend eine neue Softwarelösung eingeführt werden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat dazu eine Ergänzung des Volksschulbildungsgesetzes und beantragt einen Sonderkredit.
Die Aufgaben der Schuladministration werden heute an den meisten Volksschulen im Kanton Luzern mit dem sogenannten Rektoratsprogramm erledigt. Dieses wurde vor zwanzig Jahren entwickelt, kann technisch nicht weiter ausgebaut werden und genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr. Deshalb haben der Verband Luzerner Gemeinden und die Dienststelle Volksschulbildung Mitte 2011 ein Projekt für den Einsatz einer neuen Schuladministrations-Software gestartet. Die nun vorliegende Lösung dient als einheitliche Plattform für alle schüler- und schulbezogenen Bereiche und Prozesse und führt zu Vereinfachungen.
Softwarelösung Educase
Das nach öffentlicher Ausschreibung ausgewählte Produkt Educase ermöglicht nebst allgemeinen administrativen Aufgaben der Schulen auch weitere Funktionen wie etwa statistische Auswertungen. Mit der neuen Software können die Daten der Lernenden und der Lehrpersonen zielgerichtet und strukturiert verwaltet werden. Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Schulen und den kantonalen Stellen kann vereinfacht werden. Die Schnittstellen zur bereits bestehenden Zeugnissoftware (LehrerOffice) und zur Software für die Erstellung der Stundenpläne sind sichergestellt.
Kosten und Aufteilung
Die Kosten für die Herstellung und Umsetzung sowie den Betrieb und Support der Softwarelösung belaufen sich auf 7,68 Millionen Franken (exklusive Reserve und Projektorganisation). Der Kanton Luzern trägt die Kosten der Software – also Lizenz und Wartung für 10 Jahre – sowie die zentralen Projektkosten, was zusammen rund die Hälfte der Gesamtkosten ausmacht. Die Gemeinden übernehmen die übrigen Kosten.
Gesetzliche Verankerung
Die neue Schuladministrations-Software soll von allen Gemeinden eingeführt und umgesetzt werden, da nur so eine optimale Nutzung erzielt werden kann. Damit dieser flächendeckende Einsatz erreicht wird, ist eine Ergänzung des Gesetzes über die Volksschulbildung notwendig. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat in der vorliegenden Botschaft B 34 eine entsprechende Gesetzesänderung und ein Dekret für einen Sonderkredit in der Höhe von 3,78 Millionen Franken für die beim Kanton anfallenden Kosten.
Ja zum Vorhaben von Verbänden, Gemeinden und Parteien
Im Herbst 2015 wurden in einer Konsultation die Meinungen der Parteien, der Verbände der Volksschulen und der Gemeinden zum Vorhaben eingeholt. Die Parteien – mit Ausnahme der SVP –, die Verbände und die meisten Gemeinden begrüssten das Vorhaben. Insgesamt sprachen sich 88 Prozent der Gemeinden mit 93 Prozent der Lernenden für die gemeinsame Realisierung des Projekts aus.
Pilotierung und Einführung
Im Schuljahr 2017/2018 ist in sechs Schulen ein Pilotbetrieb geplant. Die flächendeckende Umsetzung beginnt im März 2018 und soll ein Jahr später abgeschlossen werden. Der Projektabschluss ist auf Sommer 2019 vorgesehen.[content_block id=29782 slug=ena-banner]