Der Kantonsrat hat 2015 den Gesetzesentwurf über die Schaffung einer Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten mit der Forderung zurückgewiesen, eine externe Stelle mit dieser Aufgabe zu betrauen. Der Regierungsrat legt nun eine Ergänzungsbotschaft vor, welche dieses Anliegen berücksichtigt. Gleichzeitig beantragt er aber hauptsächlich aus finanziellen Gründen, ganz auf eine gesetzlich verankerte Anlaufstelle zu verzichten und nur Schutzbestimmungen für Whistleblower einzuführen.
Bei der Beratung der Botschaft B 132 über die Schaffung einer Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten am 16. März 2015 hat der Kantonsrat verlangt, eine solche Stelle sei extern, im Mandatsverhältnis, mit einem vorgegebenen Auftrag und einem Kostendach einzurichten. Zudem sei die Stelle von administrativen Zusatzaufgaben zu entlasten.
Die Ergänzungsbotschaft zu B 132 trägt diesen Anliegen Rechnung. Neu sieht das Organisationsgesetz vor, dass der Regierungsrat nach öffentlicher Ausschreibung eine Person als Beauftragte in Verwaltungsangelegenheiten ernennt. Das Mandat soll nach Stundenaufwand entschädigt werden. Der oder die Beauftragte nimmt Meldungen über Missstände – Verstösse gegen Gesetze oder andere Unregelmässigkeiten – sowie über Mängel und Risiken in der Verwaltung entgegen. Sowohl Bürgerinnen und Bürger wie auch das Verwaltungspersonal können ihre Beanstandungen vertraulich melden. Die Anlaufstelle überprüft die Beanstandung und gibt der Verwaltung Anregungen und Empfehlungen.
Schutzbestimmungen für Whistleblower
Zudem wird das Personalgesetz mit Bestimmungen zu den Melde- und Anzeigerechten der Angestellten sowie einer Schutzbestimmung im Fall von Whistleblowing ergänzt: Angestellte, die einen Missstand oder eine Unregelmässigkeit melden, dürfen im Arbeitsverhältnis weder direkt noch indirekt benachteiligt werden.
Der Regierungsrat kommt mit der Ergänzungsbotschaft dem Überarbeitungsauftrag des Kantonsrates zwar nach. Angesichts der finanziellen Perspektiven des Kantons beantragt er jedoch, auf die Schaffung der Anlaufstelle für die Bevölkerung und somit auf die Änderungen des Organisationsgesetzes zu verzichten und nur das Personalgesetz zu ergänzen. Abhängig von der Diskussion im Kantonsrat beabsichtigt der Regierungsrat, eine Anlaufstelle für das Verwaltungspersonal im Verordnungsrecht zu bezeichnen.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Gestalteter Gesellschaftswandel