Bern (ots) – Wer mit einem schnellen E-Bike in einem EU-Land unterwegs ist, muss einen Motorradhelm tragen. Anders als in der Schweiz ist ein einfacher Velohelm meist nicht ausreichend. Auch muss man darauf achten, über einen geeigneten Führerausweis zu verfügen.
In der Schweiz ist für schnelle E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45km/h) ein Velohelm vorgeschrieben. In Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich hingegen sollte man auf solchen Modellen einen homologierten Motorradhelm (Integralhelm, Jethelm, Klapphelm etc.) tragen. Wer gegen diese Helmpflicht verstösst, kann gebüsst werden. In Italien haben die Behörden darüber hinaus die Möglichkeit, das Fahrzeug für bis zu 60 Tage aus dem Verkehr zu ziehen und wegzusperren. Zudem muss man bei einem Unfall mit einer Kürzung der Versicherungsleistungen rechnen. Der Grund dafür liegt in der von der Schweiz verschiedenen Kategorisierung von schnellen E-Bikes. Wer also sein E-Bike mit in die Ferien nehmen will, sollte sich im Vorfeld genau darüber informieren, welcher Kategorie das Bike zugeteilt wird und welche Anforderungen für diese Kategorie gelten.
Auch Schweizer „Töffli-Ausweis“ reicht im Ausland nicht
Natürlich müssen schnelle E-Bikes im Ausland auch sonst entsprechend ausgerüstet sein, da decken sich die Anforderungen mit der Schweiz (z.B. ein gelbes Kontrollschild mit Versicherungsvignette, linker Rückspiegel etc.). Beim Führerausweis allerdings gibt es wieder einen kleinen Unterschied: In der Schweiz reicht der „Töffli-Ausweis“ der Kategorie M (ab 14 Jahren), im Ausland muss allerdings mindestens die EU-Fahrausweiskategorie AM (ab 16 Jahren) vorzuweisen sein. Wer also nur über den Schweizer Töffli-Ausweis verfügt, darf im EU-Raum kein schnelles E-Bike fahren. Mit einem Schweizer Auto- oder Motorrad-Ausweis ist man allerdings überall auf der sicheren Seite.
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